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Zypries stellt Opferschutz-Handbuch vorOpfer kommen zu kurz

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt ein neues Handbuch zum Opferschutz im Strafverfahren vor und sieht diesen als dauerhafte Herausforderung für die Politik.

Opfer kommen in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz, monierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Bild: dpa

Opfer kommen in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz, monierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, als sie am Donnerstag in Berlin das von Friesa Fastie herausgebene Buch 'Opferschutz im Strafverfahren' vorstellte. Jeder könne seinen Beitrag leisten, dass sich dieser Zustand in Zukunft verbessert. Auch im Prozesswesen müsse sich noch viel ändern, damit Opfer auch hier das Geschehene bzw. die Traumatisierung verarbeiten.

Die Politik hätte hier zwar in den letzten Jahren Rechtsveränderungen beschlossen, welche die Rechte der Opfer stärken; allerdings reichen diese nicht aus. Zypries argumentierte, dass Recht auch seine Grenzen, insbesondere bei den Handlungsmustern von Individuen, habe. Deswegen unterstützt die Ministerin auch die Ausbildung sozialpädagogischer Prozessbegleiter. Diese und vieles mehr wird durch die Arbeit der Herausgeberin des Buches, Friesa Fastie, gewährleistet. Fastie steht dem Verein 'Recht würde helfen - Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V.' vor und kämpft seit Jahren für das lange vernachlässigte Thema.

Für ihr Buchprojekt gewann sie 28 Expertinnen und Experten, unter anderem auch Jugendliche, aus unterschiedlichsten Berufsgruppen. "Nur wenn wir aus den differenzierten Erfahrungen lernen, können wir gemeinsam etwas verbessern", erklärt Fastie. Ihr Buch richte sich demnach auch weniger an Betroffene, sondern solle vielmehr Grundlagenwissen für einen schonenden Umgang mit Opfern vermitteln.

Trotz Verbesserungen in den letzten 10 Jahren sei das Ziel noch lange nicht erreicht: "Der Gesetzgeber würde weinen, wenn er sieht, was in den Gerichten manchmal vor sich geht", meint Fastie. Für weitere Verbesserungen im Opferschutz soll nun ein Runder Tisch im Justizministerium sorgen, welcher seit Anfang diesen Jahres existiert.

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1 Kommentar

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  • R
    Redigan

    Seit der Umkehrung des Rechtssystems von der >Wiedergutmachung < zu einer >Bestrafung< - weil ein staatliches Gesetz übertreten wurde - besteht kein Konsens

    mehr zum angeborenen menschlichen Rechtsempfinden.

    Der deutsche Rechtsstaat erlaubt es dass Strafanzeigen in einem Verfahren zusammengefasst werden OHNE dass der Geschädigte davon erfährt.

    Der Geschädigte erhält KEINE Mitteilung wann ein Prozess stattfindet, ob der Straftäter bestraft wurde oder wie hoch die Strafe ausgefallen ist.

    Der Geschädigte kann somit NICHT als Nebenkläger auftreten oder gegen das „rechtstaatliche“ Verfahren seinen Widerspruch einlegen, da er keinerlei Informationen erhält.

    In welchem „Rechtsstaat“ leben wir überhaupt?

    Armes Deutschland!