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Zwischenziel

■ betr.: „AusländerInnenbeiräte“, Intertaz vom 27.11.93

Ist es nicht längst ausgemacht, daß AusländerInnenbeiräte ein Anachronismus sind? Lohnt es sich, für diese Einrichtungen von der Forderung „one man, one vote“ abzurücken? Wohl kaum. Aber zwischen der beklagenswerten Kompetenzlosigkeit der kommunalen AusländerInnenbeiräte und der ohne CDU/CSU-Stimmen nicht durchsetzbaren Maximalforderung einer völligen Gleichstellung von AusländerInnen bei allen Wahlen, sollte doch eigentlich ein strategisch-pragmatisches Zwischenziel möglich sein:

Die beiden großen parlamentarisch überhaupt nicht repräsentativen Gruppen, AusländerInnen und Jugendliche unter 18 Jahren, könnten in allgemeinen und direkten Wahlen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil „BeobachterInnen“ in die diversen Parlamente entsenden, die dort ungefähr die gleichen Rechte erhielten, wie die Westberliner Bundestagsabgeordneten vor 1989/90: Rede- und Antragsrecht, Diäten und Fraktionszugehörigkeit – nur vorläufig: kein Stimmrecht.

Würde eine solche Zielsetzung eingebettet in eine Emanzipationskampagne, die noch zudem die Forderung nach einer parlamentarischen 50-Prozent-Frauenvertretung (etwa über die Einführung einer Dritt- und Viertstimme, für Kandidatinnen reserviert) öffentlich vorträgt, so könnten wir aus dem linken Lager endlich wieder etwas anderes hören als die ewig neue Wiederauflage der bündnisgrünen Quotierungsnabelschau. Martin Rath, Langenfeld

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