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München (dpa) – Der inhaftierte Bäder-Unternehmer Johannes Zwick wird am 27. April zwangsweise vor dem Zwick-Untersuchungsausschuß des bayerischen Landtags vorgeführt. Außerdem muß er ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Mark zahlen. Das beschloß das Untersuchungsgremium gestern, teilte Ausschuß- Chef Wilhelm (CSU) mit. Zwick war nicht, wie vorgesehen, zur Zeugenaussage erschienen, nachdem sein Anwalt mitgeteilt hatte, Zwick sei kurzfristig erkrankt.

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