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Zweifel an Rechtsgrundlage für Schönefeld

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Flughafens Schönefeld sind nach Ansicht der Bürgerinitiative gegen den Flughafen Tegel nicht gegeben. In den nächsten Wochen soll für Schönefeld das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Nach einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der BI erstellt wurde, muß die Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof jedoch erst rechtskräftig und unanfechtbar sein, bevor der Planfeststellungsbeschluß für Schönefeld aufgestellt werden kann. Die Berlin-Brandenburg-Flughafenholding habe aber für Tempelhof nur einen unzureichend begründeten Antrag auf Schließung und für Tegel noch überhaupt keinen Antrag bei der Verkehrsverwaltung gestellt, lautet der Vorwurf der BI. Der Zeitplan, bis 2007 Schönefeld fertigzustellen, sei damit nicht mehr einzuhalten, sagte Rechtsanwalt Karsten Sommer, der das Gutachten erstellt hat. Die CDU hatte mehrmals Pläne verkündet, Tegel und Tempelhof für kleinere Flugzeuge, Geschäftsflieger oder Regierungspendler offen zu halten. Das war bei SPD, Grünen und PDS auf massive Kritik gestoßen. taz

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