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Zweieinhalb Jahre für Flaschenwurf

Die lebensgefährlichen Kopfverletzungen eines Polizisten durch einen Flaschenwurf ahndete das Landgericht gestern mit zwei Jahren und sechs Monaten Haft für einen 27jährigen Mann. Der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Angeklagte muß ferner eine Entschädigung von 30.000 Mark an den 25 Jahre alten Beamten zahlen. Der Vorfall passierte am 2. September 1989 bei Krawallen in der City nach einem Spiel von Hertha BSC und Schalke 04. Der zu einer Gruppe von Punks gehörende Angeklagte hatte zugegeben, ziellos eine Flasche aus Angst vor rechtsradikalen Schlägern in Richtung einer auf ihn zustürmenden Männergruppe geworfen zu haben. Es handelte sich um Zivilbeamte mit gelben Armbinden und Schlagstöcken. Dem Angeklagten wurde wegen seiner inneren Erregung in der für ihn bedrohlich wirkenden Situation eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.