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Zwei-Klassen-Medizin droht

Augsburg (ap) - Die Gefahr einer Zwei-Klassen-Medizin ist nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch den Einigungsvertrag mit der DDR vorgegeben. Geschäftsführer Rainer Hess kritisierte in der 'Augsburger Allgemeinen‘ die unterschiedliche Honorierung ärztlicher Leistungen für DDR-Bürger in der Bundesrepublik und auf DDR -Gebiet.

Der Einigungsvertrag lege fest, daß ein bundesdeutscher Arzt die Behandlung von DDR-Bürgern ablehnen kann, sagte Hess. Sollte er die Behandlung doch übernehmen, erhielte er von der Krankenkasse ein deutlich geringeres Honorar als für einen westdeutschen Versicherten. Den Rest könne der Arzt als Barleistung von dem Patienten kassieren. Umgekehrt bekomme ein DDR-Mediziner für die Behandlung eines Westdeutschen den vollen Kassensatz der Bundesrepublik, für einen DDR-Bürger jedoch nur einen gekürzten Satz, kritisierte der Ärzte-Sprecher.

Wie Hess sagte, müsse dieser gekürzte Satz noch ausgehandelt werden.

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