Zwangssterilisierung in Schweden: Transsexuelle verklagen Staat
Weil sie bei ihrer Geschlechtsumwandlung zu Unrecht sterilisiert wurden, fordern 142 Transsexuelle Geld. Die Regierung hat sich bisher noch nicht mal entschuldigt.
STOCKHOLM afp | Insgesamt 142 Transsexuelle haben in Schweden eine Klage gegen den Staat wegen Zwangssterilisierung bei Geschlechtsumwandlungen in den Jahren 1972 bis 2012 eingereicht. Sie fordern pro Fall eine Entschädigung von 34.000 Euro, was gut 4,8 Millionen Euro ergibt, wie die Vorsitzende der Vereinigung für die Rechte Homosexueller, Bisexueller und Transsexueller, Ulrika Westerlund, am Montag sagte. Zudem verlangen sie eine offizielle Entschuldigung für ergangenes Unrecht.
Schweden hatte Zwangssterilisierungen bei Geschlechtsumwandlungen im Januar verboten. Zuvor hatte ein Gericht in der Hauptstadt Stockholm die jahrzehntelange Praxis als Verstoß gegen die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.
Ein Gesetz aus dem Jahr 1972 zur sexuellen Identität hatte im Fall einer Änderung des Geschlechts die Sterilisierung der Betroffenen angeordnet. Aus Sicht des Gerichts verstieß dies gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Unversehrtheit.
Nach offiziellen Angaben beantragten in Schweden in den Jahren 1972 bis 2011 insgesamt 865 Menschen eine Geschlechtsumwandlung. Etwa 500 Menschen unterzogen sich schließlich einer solchen Operation. Die Regierung lehnte eine Entschuldigung bisher ab.
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