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Zwangsbehandlung in der PsychiatrieUnter null anfangen

Seit Jahrzehnten werden Patienten in geschlossenen Psychiatrien auch gegen ihren Willen behandelt. Jetzt schafft ein Gesetz die rechtliche Grundlage dafür.

Selbstbestimmung oder Schutz vor sich selbst? Bild: Maria Vaorin / photocase.com

Barfuß ist sie durch den Wald gelaufen, die ganze Nacht. Irgendwann steigt Sabine in ein Haus ein und will sich dort aus dem Fenster stürzen. Schlaflosigkeit treibt sie an, ein ruheloser, zermürbender Zustand – ein Zustand, der, wie sie selbst sagt, jemanden in den Wahnsinn treiben kann. Jemand muss die Polizei gerufen haben, die sie zu beruhigen sucht.

Zu diesem Zeitpunkt ist Sabine Mitte zwanzig und wird wegen einer Psychose in einer psychiatrischen Klinik behandelt, irgendwo im Süden Deutschlands. Als man es geschafft hat, sie vom Fenster zu holen, beschließen Polizei und Klinikleitung, sie auf die geschlossene Station zu verlegen.

Was dort in den ersten Minuten passiert, weiß Sabine nur von einer Krankenschwester, die ihr Wochen später alles erzählt. Anscheinend wird sie laut, lässt sich nicht beruhigen. Hier setzt Sabines Erinnerung wieder ein, alles geht plötzlich ganz schnell: Innerhalb kürzester Zeit sind mehrere Pfleger da, fixieren sie auf einer Liege. „In dem Moment, in dem man an Armen, Beinen, Bauch gefesselt ist, tickt man ja noch mehr aus“, sagt Sabine. Dann greifen die Pfleger zur Spritze und injizieren ihr Haldol, ein Neuroleptikum, das stark beruhigt und starke Nebenwirkungen hat.

120.000 Menschen werden jährlich zwangsbehandelt

Etwa 120.000 Menschen werden jährlich in Deutschland gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Verbände, die sich kritisch mit Psychiatrie auseinandersetzen, schätzen, dass jeder Zehnte von ihnen jegliche Therapie ablehnt und unter Zwang behandelt wird. Die Fixierung ans Bett oder das erzwungene Verabreichen von Medikamenten war gängige Praxis, ohne dass es eine gesetzliche Regelung dafür gegeben hätte – und das seit 1945.

Letztes Jahr deckte der Bundesgerichtshof diese rechtliche Lücke auf, indem er Zwangsbehandlung in zwei Fällen untersagte. Ein Gesetz musste her, das im Schnelldurchlauf schon im November 2012 verabschiedet werden sollte. Hätte nicht der Bundesbeauftragte zum Schutz Behinderter Hubert Hüppe (CDU) eingegriffen und etwa neben Expertenanhörungen auch eine Plenardebatte im Bundestag initiiert, wäre das heikle Thema wohl kaum öffentlich diskutiert worden.

Anfang des Jahres wurde das Gesetz dann von einer großen Mehrheit im Bundestag beschlossen, seit Ende Februar ist es in Kraft. Damit haben Ärzte jetzt eine Rechtsgrundlage: Sie dürfen den Patienten gegen seinen Willen behandeln. Allerdings sind die Kriterien deutlich höher als zuvor.

Nun muss ein Richter entscheiden

Zwangsbehandlung ist etwa nur in stationären Psychiatrien erlaubt, und auch nur, sofern der Patient sich selbst oder andere gefährdet. Bislang hatte ein einzelner Betreuer unmittelbar über die Notwendigkeit dieses Schritts entscheiden können, jetzt müssen ein Richter und nach Möglichkeit noch ein zweiter Arzt die Genehmigung erteilen.

Sabine ist heute Anfang dreißig und bezeichnet ihren Zustand als „sehr stabil“. Eine selbstbewusste junge Frau, die gern und herzlich lacht und der man in ihrer Unbefangenheit nicht anmerkt, welche tiefen Zeiten sie schon durchlebt hat. Fünfzehn Jahre Psychiatrie-Erfahrung hat sie mittlerweile hinter sich, sechsmal war sie auf geschlossenen Stationen, zuletzt vor einem Jahr. Nach ihrer Zwangsbehandlung musste sie nicht nur mit ihrer Krankheit kämpfen, sondern vor allem mit dem Trauma, dass diese bei ihr ausgelöst hat.

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Ein grausamer Zustand, sagt Sabine, „dass da was ist, an das man nicht mal denken kann, weil man sonst zusammenbricht“. Es kostet sie auch heute noch sichtlich Mühe, davon zu erzählen. „Diese Ohnmacht, dass man ausgeliefert ist und sich nicht wehren kann“, sagt sie, „das sind einfach ganz furchtbare Erlebnisse, die viele ihr Leben lang nicht mehr vergessen.“

Panik vor der Erinnerung

Die Psychose dauerte noch einige Wochen an, die Panik vor der Erinnerung an die Zwangsbehandlung drei Jahre. Damals habe sie unter null anfangen müssen, sagt Sabine. Weil alles aufgelöst schien und nichts mehr von ihr übrig. Weil sie in kleinen Schritten einen Alltag finden musste.

Man muss die Vorgeschichten kennen, um zu verstehen, wie es zu solchen Extremsituationen kommen kann: die Krankenbiografie auf der einen Seite, die Hilflosigkeit des medizinischen Personals auf der anderen. Akutsituationen wie sie Sabine erlebt hat, stellen auch die beteiligten Ärzte vor schwere Entscheidungen. Häufiger noch stehen sie im Klinikalltag vor Patienten, die über längere Zeit nicht in eine Behandlung einwilligen.

Endlich wird vom Gesetzgeber rechtliche Sicherheit gegeben, sagt Frank Bergmann, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte, denn das Gesetz klärt auch Fragen wie: Was tun mit einer Magersuchtpatientin, die sich nicht helfen lassen will? Soll man warten, bis sie bewusstlos ist, und dann erst eingreifen? Was sagt man dann den Angehörigen, die damit drohen, die Ärzte anzuzeigen, wenn sie der Tochter nicht helfen?

„Im Nachhinein dankbar“

Natürlich sei jede Art von Zwangsmaßnahme für den Patienten eine schreckliche Erfahrung, räumt Bergmann ein. Andererseits sei etwa bei schweren Psychosen die Wahrnehmung der Betroffenen so getrübt, dass sie nicht mehr entscheidungsfähig seien: „Viele sind im Nachhinein dankbar, dass ihnen geholfen werden konnte.“

Besonders ehemals Betroffene jedoch empfinden das Gesetz als Schlag ins Gesicht. Psychiatrische Zwangsbehandlung, das ist Folter, sagt etwa Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene und ist sich darin mit dem UN-Sonderberichterstatter für Folter einig, der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie kürzlich ebenfalls als grausame und unmenschliche Behandlung bezeichnet hat.

Was hat Vorrang: Selbstbestimmung oder Gesundheit? Auch die Politik ist sich da uneins. Der parteilose Abgeordnete Wolfgang Neskovic zum Beispiel wertet Zwangsbehandlung als einen der „schwersten Grundrechtseingriffe“. Die Kriterien, die das neue Gesetz bestimmt, seien bevormundend und entwürdigen den Patienten zum Objekt, so Neskovic.

Es geht auch freiwillig

Und dann gibt es Stimmen wie die von Martin Zinkler. Wir brauchen keine Zwangsbehandlung, schreibt der Chefarzt der psychiatrischen Klinik in Heidenheim in einem offenen Brief an das Justizministerium. In den Monaten, in denen nach einer gesetzlichen Regelung gesucht wurde und damit Zwangsbehandlung zeitweise verboten war, hat Zinkler eine zunächst überraschende Erfahrung gemacht: Es geht auch freiwillig.

„Wir haben die Patienten nicht entlassen oder zwangsbehandelt, sondern wir sind drangeblieben“, erklärt Martin Zinkler. Immer wieder habe man in Gesprächen herausgestellt: Wie sehen die Patienten ihre Erkrankung? Wie erklären sie sich ihren Zustand? „Und in fast allen Fällen, in denen sich diese Frage gestellt hat, ist es uns gelungen, eine einvernehmliche Behandlung auch mit Medikamenten zu erreichen“, sagt er.

Überzeugen statt Zwang ausüben, das ist richtig, zieht aber vor allem auch eine Konsequenz nach sich: Die Patienten bleiben deutlich länger in Behandlung – statt vier Wochen oft drei Monate und mehr. Genau das will sich der Staat aber nichts kosten lassen.

Zeitgleich mit dem Gesetz zur Zwangsbehandlung wurde auch die sogenannte Entgeltregelung verabschiedet. Im Kern besagt sie, dass die Kliniken für jeden Tag, den ein Patient länger bleibt, weniger Geld bekommen. Ein Fehlanreiz, vor dem auch Zinkler warnt: „Es kann nicht sein, dass in Deutschland die Frage, ob jemand medikamentös zwangsbehandelt wird oder nicht, eine Frage der Kosten wird.“

Mehr Zeit, die hätte Sabine damals auch im Akutfall gebraucht. Sie hat in den letzten Jahren auch andere, positive Erfahrungen während ihrer Psychiatrie-Aufenthalte gemacht, erzählt von Ärzten, die einem auf Augenhöhe begegnen, und von der Krankenschwester, die die ganze Nacht neben ihr am Bett sitzt und nicht von ihrer Seite weicht. Inzwischen weiß sie sehr genau, was ihr guttun würde, sollte sie noch mal einen solchen „außerordentlichen Zustand“ erleben. „In ein weiches Zimmer zu kommen, in dem man wütend sein und schreien und sich von selbst beruhigen kann“, sagt sie, „das würde schon helfen.“

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9 Kommentare

 / 
  • DR
    Dr. rer. nat. Harald WEnk

    Es sollte eigentlich nicht möglich sein, Patienten gegen ihren Willen im Gehirn herumzupfuschen. Deshalb auf jeden Fal eine Patientenverfügung machen, in der das ausgeschlossen wird. Die Pstientzeb ste4rbren iim Durscnit um 25 Jahre früher und de soziale Absteig isr programmiert. Die Lenewnsqualit#t ist auch hinüber. Verschlimmvbeewsserun, a,l in all und the long run, ist ein höfliche Ausrdruck für die Zwangsbehandlung.

     

    Die Neurlepttia zeige, das davon ausgegangen wird, das köperliche Kopschshmerzen die Konzentratiuons und Denkergebnnisse beeinfluusen. "WEh sprivcht vergeh" wusste richtig Nietzsche.

     

    Missederute

    Kopfschmerzen, können unerträglich werden, unbedingt mit Neurleptrikain der Regel noch zu verschlimmern in the long run ist nin farst eine berufliche Fehleistung. Vor lautre Freude brimngt sich so gut wie niemand um, was er übrigens auch dürfte, wen er nicht als unzurechnuhngsfähig deklariert würde. Er muss ja aucjh im Krieg Himmewlfahhrtskommandos machen. Kadavergehorsam ist volles Bewusstsein.

     

    Schlechtre Stimmung, Verzweeiflunbg sind eben eine Fehlinterprewation von Schmerzen. Wie wen auser dem Motrdrosseln auch noch Tachometer und dRehzshlmesser falsch anzeugen. Oder die Störsignaöle im Radio oder Verstätketr so groß sind, das alles sich extzrm schölecht anhört.

     

     

    Die Menschreit kennt das "Problen" schn lange und hat viel Mittel dagen grefuinfdem Fast alle wesentlich besser als Neurleptika.

  • S
    sand

    Das Gesetz ist nun in trockene Tücher..(?)

    Und heute sollen wer auch immer sich Wunder das mal wieder die "Qualitätsmedien" darauf hinweisen..

     

    Das ist so scheinheilig.

    Wenn es dem eigenem Betreuungs Verein irgendwie Einnahmen generiert drücken doch alle mal gern ein Äuglein zu..

    Schließlich leben von der s.g. Exklusion wesentlich mehr, als von der Inklusion.

  • I
    ion

    Ein soooo langer Artikel über ein allgemein relevantes und medial definitiv unterrepräsentiertes Thema – und dann fast in Gänze ohne themenrelevante Inhalte, respektive weiterführende Informationen (Gesetzestexte-Links, etc.); Zudem wird nicht nur banal, sondern auch noch inkonsistent gegossipt, denn in dem themengleichen, von der selben (Co-)Autorin zuvor weitestgehend identen Inhaltes an Arte-TV versilberten Video-Clip (Erstausstrahlung: Fr, 1. Feb 2013, 19:00):

    » Deutschland: Bundesrat stimmt Zwangsbehandlung zu «

    http://videos.arte.tv/de/videos/deutschland-bundesrat-stimmt-zwangsbehandlung-zu--7300002.html

    heißt es n.a. i. O.-Ton: "Sabine läßt sich freiwillig in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie einliefern", wohingegen im taz-Artikel insinuiert wird, dass derlei gegen ihren Willen geschehen sei.

    Ebenso verwunderlich: die Anzahl der vorgeblich Zwangsbehandelten in D steigt bei Frau Langhammer innerhalb weniger Wochen(!) diesen Jahres von, Arte-TV:

    "Schätzungsweise bis zu 10.000 von ihnen unter Zwang."

    auf sage und schreibe,Taz-Artikel:

    "120.000 Menschen werden jährlich zwangsbehandelt"

     

    Nö! Verantwortlicher, informativer Journalismus sieht anders aus; wem die Lust auf Frau Langhammers Kolportagen, resp.: an ihrer bunten, ≤ 3 Minuten Video-Clip-Welt trotzdem noch nicht vergangen ist, hier gibt s noch mehr ‘Überzeugung’-sarbeit-en von ihr:

    http://videos.arte.tv/de/do_search/videos/suche?q=Franziska+Langhammer

     

    Dem geneigten Leser hingegen hätte statt all dessen der simple Link zum Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 01.02.2013:

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130201_Zwangsbehandlung_Ausnahmeregelegung_fuer_Notsituationen.html

    (zur Selbstinformation) nicht nur gereicht, sondern bessere Dienste erwiesen – vielleicht sollte man die Gesetzespassagen lieber selber lesen, als eine bräsige Drumherum-Geschichte, die zu nichts als einem Achsel zuckenden: „Ja-ja,-so-ist-das-halt!“ verleitet, verleiten soll!?

  • EO
    Erwin Oppen

    Wen wundert es da noch, dass es inzwischen einen dritten Arbeitsmarkt gibt (die Zwangsbehande

    Lten müssen nämlich auch noch schuften). Mit Lupenreiner Demokratie hat das so wenig zu tun wie Adolf Hitler mit einem Grundkurs in Genetik.

  • RB
    Rainer B.

    Psychiatrische Zwangsbehandlung ist ein äußerst komplexes Thema, das in erster Linie die Patienten, aber auch die Ärzte und das Pflegepersonal im Blick behalten muss. Nicht jede Zwangsbehandlung stellt eine Menschenrechtsverletzung dar, aber jede Zwangsbehandlung ist eine zuviel.

     

    Die Praktiker weisen immer wieder darauf hin, dass es psychische Ausnahmesituationen gibt, bei denen gutes Zureden nichts aber auch garnichts mehr bewirken kann. Fatalerweise sind es oft gerade die Angst vor einer Zwangsbehandlung, oder andere Zwangsmaßnahmen, die die Patienten in diese Ausnahmesituation treiben. Zwangsbehandlung darf immer nur die ultima ratio und die absolute Ausnahme sein. Im Hinblick auf Dauer und Dosierung muß es enge Grenzen geben. Wenn dies nicht eindeutig und nachprüfbar gewährleistet ist, haben wir es klar mit Menschenrechtsverletzungen zu tun.

     

    Angesichts leerer Kassen und chronisch unterbesetzter Stationen muss man wohl befürchten, dass Zwangsbehandlungen mehr und mehr zum Regelfall werden. Das wäre zweifellos das Ende der Zivilgesellschaft und ein Rückfall in die Barbarei. Damit es nicht dazu kommt, wird man die Situation aufmerksam im Auge behalten, mehr Öffentlichkeit herstellen und auch die ein oder andere Einrichtung schließen müssen.

  • G
    gast00

    Das Gesetz betrifft nicht nur Psychiatriepatienten, sondern auch Menschen in Alten- und Behindertenheimen - laut Bericht des Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu Hunderttausenden. Zwangsweise "Ruhigstellung" mit Psychopharmaka auch ohne psychiatrische Diagnose gerade in Heimen ist ein weit verbreitetes Phänomen um Pflegepersonal einzusparen. Das Gesetz wurde in einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte als unvereinbar mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgelehnt. Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch der Paritätische Gesamtverband - beides Institutionen, die sich im Unterschied zu den Abgeordneten, die über das Gesetz abstimmten, seit langem mit der Materie beschäftigen. Da das Gesetz ein Bestandteil des Betreuungsrechts ist, betrifft es darüber hinaus potentiell jede/n. Angesichts der stetig wachsenden Betreuungszahlen (derzeit knapp 1,5 Millionen Menschen "unter" rechtlicher Betreuung) und seit langem überlasteten Betreuungsgerichte wird einmal mehr unkontrollierbarem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

  • S
    spiritofbee

    Vordenken ist in diesem Fall besser als Nachdenken:

     

    http://www.patverfue.de/

     

    http://www.psychiatrierecht.de/vovo.htm

  • WB
    Wolfgang Banse

    Deutschland erhebt immer den Finger wenn Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern vorliegt.Abetr im eigenem Land gibt es auch Verletzungen,was die Psychiatrie anbelangt.Hier sollte der Inernationale Menscehngerichtshof ein geschaltet werden.

  • O
    Oliver

    Das Gesetz ist mit der Würde des Menschen, und damit dem Grundgesetz, nicht vereinbar. Von Rechtsgrundlage kann also nicht die Rede sein.