: Zwangloser Turmverkauf
■ Investor droht nur geringe Vertragsstrafe
Im fernen München kann sich Joachim Ernest Storr, Eigentümer und Investor des denkmalgeschützten Wasserturms im Sternschanzenpark, entspannt zurücklehnen und darüber grinsen, wie sich die Stadtväter an der Elbe die Haare raufen ob ihres folgenden vertraglichen Mißgeschicks:
Storr will in den alten Turmgemäuern ein 180-Zimmer-Hotel unterbringen und bricht damit nicht nur den Willen von Politik und Stadtteil, sondern sämtliche Versprechen, zu denen er sich 1990 beim Kauf des Monuments hinreißen ließ. Die Stadt ihrerseits verzichtete gutgläubig auf rechtswirksame Verträge, mit denen sie Storr heute zwingen könnte, seine Vereinbarungen einzulösen. Betrübt teilte der Senat sein Versäumnis jetzt der GAL-Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann mit.
Zwar habe Storr 1990 per Kaufvertrag zugesichert, mindestens 50 Prozent der Nutzfläche dauerhaft kostenlos für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen und sein Projekt binnen zwei bis drei Jahren für 18 Millionen Mark zu realisieren. Doch die Vertragsstrafe „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ wurde mit 50.000 Mark festgesetzt, „eine für den Investor lächerliche Summe“, die Vertragsbrüche geradezu herausfordere, kommentiert Sudmann. Eine „rechtliche Handhabe“, den Baubeginn zu erzwingen, besteht nach Auskunft des Senats ebenso wenig wie ein Wiederkaufsrecht vereinbart wurde. Da allerdings die Wasserwerke und nicht die Stadt Partnerin des Storr'schen Vertrags seien, könne sie „aus solchem Vertrag auch weder Rechte noch Pflichten haben“, redet sich die Stadt heraus. Heike Haarhoff
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