piwik no script img

Zuschlag zum Kindergeld

Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hat darauf hingewiesen, daß seit Jahresbeginn der Zuschlag zum Kindergeld für 1986 beantragt werden kann. Erst 300.000 Anträge seien eingegangen, obwohl die Zahl der Berechtigten doppelt so hoch liege. Nach Angaben der Behörden sind folgende Gruppen berechtigt: - Arbeitnehmer, die den Kinderfreibetrag beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht oder nicht in vollem Umfang absetzen können; das heißt vor allem diejenigen mit sehr geringem Einkommen sollten einen Antrag stellen; - alle, die Kinder haben und nur von Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe leben. Die Antragsformulare kann man bei den Kindergeldkassen der Arbeitsämter erhalten. fp

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen