: Zurück zur Robe
BraunschweigNach 50 Jahren Ausnahmeregelung müssen nun auch Braunschweiger Rechtsanwälte in Zivilprozessen vor dem Amtsgericht Roben tragen. Diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Mittwoch bekannt. Nachdem ein Brand im Zweiten Weltkrieg die Roben vernichtet hatte, verteidigten die Advokaten ihre Mandanten – trotz bundeseinheitlicher Pflicht zum Robenzwang – in Zivil. Nach dem Umzug in ein neues Amtsgerichtsgebäude im vergangenen Jahr erklärte ein Richter einen Rechtsanwalt in Zivil als nicht anwesend. Nachdem das Landgericht einen Befangenheitsantrag gegen den Richter abgelehnt hatte, legten einige Rechtsanwälte Beschwerde beim OLG ein. dpa
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