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Zurück im Knast

■ Gnadenlos gegen Ali Jansen

Berlin (taz) – Ali Jansen muß seine sechsjährige Haftzeit möglicherweise trotz schwerster Gesundheitsschäden bis zum letzten Tag, dem 28. Februar kommenden Jahres, absitzen. Nach einem siebenwöchigen Krankenhausaufenthalt wurde der Gefangene aus dem RAF-Umfeld am vergangenen Mittwoch in die JVA Schwalmstadt zurückverlegt.

Anfang Oktober war der asthmakranke Jansen mit einer verschleppten, schweren Lungen- und Rippenfellentzündung als Notfall in das Kreiskrankenhaus Ziegenhain eingeliefert und am 11. November zur weiteren Beobachtung in die Universitätsklinik Marburg verlegt worden. Dort stellten die Ärzte fest, daß eine Operation zur Eindämmung von Spätfolgen der Krankheit nicht notwendig ist. Der Patient sei zu entlassen.

Nach der Noteinlieferung Jansens ins Krankenhaus Anfang Oktober hatten sowohl die JVA Schwalmstadt als auch die Karlsruher Bundesanwaltschaft (BAW) entgegen früherer Praxis einen Antrag seiner Anwälte befürwortet, die Restrafe – von mittlerweile nur noch 90 Tagen – zur Bewährung auszusetzen. Der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt unter seinem Vorsitzenden Erich Schieferstein jedoch legte sich quer. Er verlangte von dem Schwerkranken eine „glaubhafte Abkehr von der Bereitschaft zur Gewaltanwendung“. Jansen lehnt das „Abschwörritual“ ab und wird, so Anwältin Ulrike Halm, auch an einem jetzt kurzfristig anberaumten Anhörungstermin nicht teilnehmen. Das Gericht könne wegen der Zustimmung von JVA und BAW auch ohne Anhörung entscheiden. Über einen parallel laufenden Antrag auf Unterbrechung der Haft wegen Haftunfähigkeit hat die Bundesanwaltschaft noch nicht entschieden.

Jansen sitzt eine sechsjährige Haftstrafe wegen eines Brandanschlages auf eine Renault-Niederlassung ab, mit dem seinerzeit ein Hungerstreik von Gefangenen der französischen Guerillagruppe „action dirècte“ unterstützt werden sollte. Gerd Rosenkranz

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