■ Zur Person: Hennemann muß reden
Friedrich Hennemann muß 1000 Mark bezahlen. Das Amtsgericht Bremen hat in einem gestern zugestellten Beschluß entschieden, daß der frühere Vulkan-Chef Friedrich Hennemann sich am 28.11.1996 vor dem Untersuchungsausschuß nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen kann. Hennemann hatte, nachdem der Ausschuß bei seiner ersten Vernehmung seine langen Ausführungen nicht hören wollte, beim zweiten Termin auf konkrete Nachfragen nach seinem Einstieg beim Vulkan-Konzern die Aussage verweigert. Seine damalige Begründung: Gegen ihn laufe ein Strafverfahren.
Die Ermittlungen beziehen sich aber auf Vorgänge aus dem Jahre 1995, nachdem der Vulkan schon in Schieflage geraten war. Über Fragen nach der Zeit vor 1989 könne er kein Aussageverweigerungsrecht beanspruchen, urteilte das Gericht.
Der Ausschuß, so teilte der Vorsitzende Hermann Kuhn mit, werde Hennemann nun erneut über die Zeit vor 1998 laden.
K.W. / Foto: Vankann
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