Zur Förderung der Spendenbereitschaft: Kleine Belohnung für die Organspende
Ärztekammerpräsident Hoppe ist strikt gegen finanzielle Anreize für Organspender. Die Medizinethikerin Buyx dagegen befürwortet die Gewährung kleiner Vorteile.
In Deutschland sterben jeden Tag Menschen, weil Organspenden fehlen. Dennoch lehnt die Ärzteschaft finanzielle Anreize zur Förderung der Spendenbereitschaft ab. Die Organspende sei "ein Akt der Nächstenliebe und der Solidarität", sagte Ärztekammerpräsident Hoppe der Nachrichtenagentur AP. "Geld für das Spenden eines Organs anzubieten wäre ein fataler Schritt in Richtung Kommerzialisierung und würde die Tür zum Organhandel öffnen."
Zuletzt hatte die Medizinethikerin Alena Buyx von der Universität Münster vorgeschlagen, die Spendebereitschaft über Steuervorteile, einen Versicherungsbonus oder über zugesagte Zuschüsse zu Beerdigungskosten zu steigern. Hoppe rügte solche Überlegungen: "Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich auszumalen, wie Menschen durch finanzielle Anreize zu einer Organspende gedrängt werden können."
Diesem Vorwurf widersprach Alena Buyx im Gespräch mit der taz. "Wir reden nicht davon, dass Hartz-IV-Empfänger ein paar tausend Euro auf die Hand bekommen sollen, wenn sie ihre Organe zur Verfügung stellen", betonte sie. Es gehe in ihrem Vorschlag lediglich darum, "das Aufkommen an gespendeten Organen zu erhöhen", indem man mit geringen Geldbeträgen "die Motivation stärkt, einen Organspendeausweis auszufüllen", so die Ärztin, die auch studierte Philosophin ist.
Einen ähnlichen Vorschlag wie Buyx unterbreiteten Wissenschaftler an der Universität Bayreuth. Sie schlugen "monetäre Anreize für die postmortale Körperorganspende" vor, mit denen das Aufkommen an Organen erhöht werden könnte. Im Unterschied zu einem "Organhandel" würden Niere oder Herz dann aber nicht an den Bestzahlenden, sondern wie bisher nach Notwendigkeit verpflanzt.
In Deutschland stehen derzeit knapp 12.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation. Schätzungsweise drei Menschen sterben täglich, weil nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen. Die Rufe nach einer Reform des Transplantationsgesetzes von 1997 sind daher lauter geworden.
Derzeit dürfen in Deutschland nur Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene seine Bereitschaft zu Lebzeiten schriftlich bekundet hat oder die Angehörigen ihre Zustimmung geben. Im Gespräch für eine Reform ist der Vorschlag des Nationalen Ethikrates, der eine Widerspruchslösung an eine Informationspflicht koppelt. Dabei müssten Menschen zu Lebzeiten aufgeklärt werden und sich äußern, ob sie einer Organentnahme im Todesfall zustimmten oder nicht. Käme von ihnen oder ihren Angehörigen keine Ablehnung, dürfen die Organe entnommen werden.
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