■ Zum Senat: Abgewürgt
Der Senat hat gestern das Volksbegehren Bildung für unzulässig erklärt – und sich damit scharfe Kritik eingefangen.
Ende August hatten 5.000 Bürger das Volksbegehren mit seinen drei Gesetzesentwürfen für bessere Schulen auf den Weg gebracht – auf Initiative des Zentralelternbeirates (ZEB). Der Senat drücke sich „mit formaljuristischen Argumenten vor einer Auseinandersetzung“, schimpft der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Helmut Zachau. Denn Teile des geforderten Schulunterrichtsversorgungsgesetzes und Schulraumgesetzes, so das Senats-Argument, greifen in Haushaltspläne ein – und das verbiete die bremische Verfassung: Im Gesetz werden Lehrstellen und Räume eingefordert.
„Der Senat hat juristisch entschieden, anstatt das Thema politisch aufzugreifen,“ ärgert sich auch Bildungssenatorin Kahrs. „Ein Unding“, stimmt eine ZEB-Sprecherin zu. Doch jetzt ist es amtlich: Das abgelehnte Volksbegehren wird jetzt vom Staatsgerichtshof überprüft. kat
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