piwik no script img

■ Zum SenatAbgewürgt

Der Senat hat gestern das Volksbegehren Bildung für unzulässig erklärt – und sich damit scharfe Kritik eingefangen.

Ende August hatten 5.000 Bürger das Volksbegehren mit seinen drei Gesetzesentwürfen für bessere Schulen auf den Weg gebracht – auf Initiative des Zentralelternbeirates (ZEB). Der Senat drücke sich „mit formaljuristischen Argumenten vor einer Auseinandersetzung“, schimpft der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Helmut Zachau. Denn Teile des geforderten Schulunterrichtsversorgungsgesetzes und Schulraumgesetzes, so das Senats-Argument, greifen in Haushaltspläne ein – und das verbiete die bremische Verfassung: Im Gesetz werden Lehrstellen und Räume eingefordert.

„Der Senat hat juristisch entschieden, anstatt das Thema politisch aufzugreifen,“ ärgert sich auch Bildungssenatorin Kahrs. „Ein Unding“, stimmt eine ZEB-Sprecherin zu. Doch jetzt ist es amtlich: Das abgelehnte Volksbegehren wird jetzt vom Staatsgerichtshof überprüft. kat

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen