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Kommentar (vgl. Seite 22)Zum Lachen

■ Wenn Scherf mit dem Gericht droht

Alle sind ungerecht gegen uns. Ist es nicht ungerecht, daß hunderttausend Pendler ihre Steuern im Speckgürtel Bremens zahlen? Aber wir wehren uns. Bremen will gegen die Zahlung der Lohnsteuer am Wohnsitz (Fachwort: Lohnsteuerzerlegung) im Notfalle wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Das teilte Bürgermeister Scherf am Anfang der Woche exklusiv dem Weser-Kurier mit.

Wenn die Stoibers und Mayer-Vorfelders das in ihren Pressespiegeln lesen, werden sie sich vor Lachen schütteln. Weiß Scherf nicht, daß das Bundesverfassungsgericht 1986 zu eben diesem Punkt sein Urteil abgegeben hat? Im Finanzressort weiß man das und denkt gar nicht daran, eine neue Klageschrift vorzubereiten. Im Finanzressort weiß man auch, daß die Lohnsteuerzerlegung zu 85 Prozent durch den Länderfinanzausgleich kompensiert wird und also mitnichten für die Finanzmisere Bremens verantwortlich ist. Nachzulesen im Finanzbericht 5'96 des Finanzsenators. Liest Scherf sowas nicht?

Die einzigen, die über den neuen Vorstoß unseres Bürgermeisters nicht lachen, sind die Niedersachsen. Denn wenn an der Lohnsteuerzerlegung wirklich etwas geändert würde, müßten die Niedersachsen – insbesondere Bremens Nachbargemeinden – die Zeche zahlen.

So vergrätzt man die letzten Freunde, über diese Bremer Klugheit werden die Stoibers & Co besonders herzlich lachen.

Klaus Wolschner