das wichtigste : Zu stachlig für Kids
Ein Stacheldrahtzaun muss entfernt werden, wenn er spielende Kinder gefährdet. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage von Hausbesitzern aus Lahnstein ab und gab der Bauaufsicht recht, die verfügte, die Kläger müssten den Stacheldraht am Zaun zum Nachbargrundstück entfernen. (Az.: 7 K 2595/05)