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Zu schnell studiertVier Semester zum Preis von elf

Marcel Pohl hat sich beeilt mit seinem Studium. Die private FOM-Hochschule klagt deshalb fehlende Gebühren von dem Turbostudenten ein.

Dieser junge Mann sieht nicht nur aus wie ein Turbostudent, er ist auch einer. Bild: dpa

BERLIN taz | Marcel Pohl hatte einen Plan, den viele Bildungspolitiker begrüßen würden. Gemeinsam mit zwei Kommilitonen wollte er das Studium an der privaten Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) in Dortmund im Rekordtempo durchziehen – von wegen Bummelstudenten.

Dass ihre Hochschule, einer der größten privaten Studienanbieter des Landes, 21-mal in Deutschland vertreten ist, machten sich die drei zu Nutze. Sie jetteten durch die Republik, besuchten Vorlesungen und Prüfungen an unterschiedlichen Hochschulstandorten. Dadurch verkürzten sie Studienfristen – und zwar zusätzlich zur parallel laufenden Berufsausbildung. Ergebnis: Statt der vorgesehenen elf Semester brauchte Pohl nur vier. Als er die Masterurkunde in den Händen hielt, stellte er auch die Zahlung seiner Studiengebühren ein.

Genau das wurde für ihn zum Problem. Die Hochschule hat Pohl verklagt. Er soll Gebühren für das komplette Studium entrichten. 12.380 Euro kostet die Ausbildung insgesamt, 10.000 Euro stehen noch aus. „Es sollte doch unterstützt werden, wenn sich jemand beeilt“, sagt Bernhard Krass, Pohls Anwalt. „Sie haben das nicht gegen den Widerstand der Hochschule gemacht, sondern sich mit der Studienberatung abgesprochen. Von weiter zu zahlenden Studiengebühren war dabei nie die Rede.“

Die Hochschule sieht das anders. „Wir freuen uns natürlich über jeden Studenten, der vor der Regelstudienzeit fertig wird“, sagte Rektor Burghard Hermeier der taz. „Unser Studienvertrag ist sehr eindeutig.“ Darin werde ein Preis für das gesamte Studium angesetzt, nicht etwa eine Semestergebühr wie an anderen Hochschulen – auch wenn die Summe in Monatsraten abgezahlt werden kann.

„Dass wir Vorlesungen und Prüfungen an verschiedenen Orten anbieten, ist eine Serviceleistung für diejenigen, die beruflich mobil sein müssen. Herr Pohl hat diese Serviceleistung in einem besonderen Maße genutzt und in extremen Maße davon profitiert.“ So deutete das auch der Richter des Amtsgerichts Arnsberg bei der mündlichen Verhandlung an: Die Hochschule habe die vereinbarte Leistung voll erbracht.

Pohls Anwalt hält entgegen, der Vertrag sei ordnungsgemäß gekündigt worden. Sollten die Richter der Hochschule recht geben, will er in Berufung gehen. Für ihn handelt es sich um einen Präzedenzfall darüber, wie private Hochschulen ihre Gebühren ausgestalten können. Das Urteil wird an diesem Mittwoch erwartet.

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12 Kommentare

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  • F
    frauken

    Lasst doch den Jungen machen! Ich verstehe nicht wie eingeschränkt man in seiner Denkweise sein muss, um ihn die ganze Zeit nur runterzumachen! Das kann es echt nicht sein.. Gönnt ihm und seinen Kommilitonen (welche übrigens eine Firma betreiben http://gwriters.de , wenn wir schon mal dabei sind Karrieresprungbrett der zukünftigen Wirtschaftselite zu sein ;-) ) den Erfolg!!!

  • 5
    562914

    Gestern habe ich im Restaurant drei Gänge parallel gegessen und musste nur den Hauptgang zahlen.

  • S
    Seb

    Moralisch gesehen:

    Er hat alle Vorlesungen und Prüfungen des vollen Studiums besucht und genutzt, wenn auch in einem kurzen Zeitraum - aber er hat sie genutzt. Somit hat die Hochschule alle Leistungen erbracht und muss auch bezahlt werden.

     

    Rechtlich:

    Wenn im Vertrag der Gesamtpreis des Studiums vereinbart wurde, dann muss er zahlen. Wenn er nach 4 Semestern kündigen kann, egal was er erreicht hat, muss er nicht zahlen.

  • DM
    der Marketingbegeisterten

    na, Taz, wirst Du jetzt Karrieresprungbrett der zukünftigen Wirschaftselite ?

  • S
    saalbert

    "Herr Pohl hat diese Serviceleistung in einem besonderen Maße genutzt und in extremen Maße davon profitiert.“ - Nicht vielleicht in "extremem"?

  • D
    Detlev

    Dieses Studium scheint sich in einer leichtfertigen Art absolvieren zu lassen, da kommen mir doch Zweifel, ob das überhaupt ein Hochschulstudium sein kann?

     

    In früheren Zeiten (vor dem Bologna-Prozess) konnten Studenten gar nicht im Grundstudium Scheine im Bereich Oberseminar machen, aber das Ganze hier ist auch eher eine Frage: Was zahle ich, was kriege ich, was muss ich bezahlen. Anscheinend wird das Niveau nicht abgerechnet. Darüber sind sie sich wohl einig.

  • D
    DaW

    In vier Semestern kann man vielleicht Fakten oder Formeln auswendig lernen. Aber nicht STUDIEREN.

  • M
    Mett

    Mit dem Job, den der Karle jetzt dank werbewirksamer Berichterstattung ergattern wird, kann er die ausstehenden Gebühren in einem Semester bezahlen.

  • MO
    Mark Obrembalski

    Was sogenannte "Langzeitstudenten" angeht, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass sie die Leistungen einer Hochschule eben nicht in größerem Maße in Anspruch nehmen als andere Studenten, weil sie ihre Veranstaltungen, Prüfungen usw. ja nur auf einen längeren Zeitraum aufteilen, ohne dass die Hochschule deshalb wesentlich mehr zu tun hätte. Umgekehrt gilt natürlich auch: Wer besonders schnell studiert, nimmt deshalb nicht weniger Leistungen der Hochschule in Anspruch - er ruft sie nur in kürzerer Zeit ab. Wenn für diese Leistungen nun Studiengebühren erhoben werden, dann können sie kaum wegen der zeitlichen Verteilung der Leistungen niedriger ausfallen.

     

    Ebensogut könnte Marcel Rabatt in der Kneipe verlangen, weil er sein Bier in fünf Minuten herunterkippt, statt es, wie üblich, im Laufe einer halben oder auch ganzen Stunde zu leeren.

  • E
    emil

    mit dem akademischen abschluss wurde der vertrag vermutlich gekündigt, die zuvor vereinbarte und noch nicht geleistete summe bleibt dann aber immer noch offen.

    rechtsstaat und so.

  • W
    Wim

    Sieht aus, als ob Marcel die volle Leistung abgefordert hat, aber jetzt nur einen Beuchteil bezahlen will. Wenn das Schule macht, fordert ein Fußballfan demnächst vielleicht die Hälfte des Ticketpreises zurück, wenn er zur Pause geht, weil es schon 6:0 steht und das Spiel schon entschieden ist...

  • A
    arr

    Der Festpreis war im Vertrag vereinbart.

    Von daher hat er keinen Rabatt zu erwarten.

     

    Verträge müssen erfüllt werden.