■ Zu den Stadtwerken: Betriebsratsärgerwerk
Ein jahrelanger Stadtwerke-Zwist um die Struktur des Betriebsrates landet jetzt vor dem Bremer Arbeitsgericht. Dort soll am 31. Juli entschieden werden, ob das Unternehmen einen oder drei Betriebsräte braucht. Nach Meinung des Betriebsrates umfassen die Stadtwerke die Teile Kraftwerke, Verteiler-Netze und Verwaltung. Darum müssen auch drei Betriebsräte her, so Betriebsrätin Karla Hense-Brosig. Laut Betriebsverfassungsgesetz müßten damit 33 der 2.600 fest Angestellten in die drei Gremien gewählt und sechs Personen vollständig für die Belegschaftsvertretung freigestellt werden.
Die Geschäftsführung dagegen besteht auf einem einheitlichen Betriebsrat. Grund: Bei den Stadtwerken werden Personal- und marktrelevante Entscheidungen zentral gefällt. Darum gäbe es mit drei Betriebsräten Probleme bei dem Versetzen von MitarbeiterInnen von einer Betriebseinheit in die andere. Zudem könnten die Einzelbetriebsräte nicht mit den Leitern der jeweiligen Gebiete verhandeln, da die keine Verhandlungskompetenzen hätten. Stadtwerke-Arbeitsdirektor Jörg Willipinski: „Außerdem sind wir an einem starken einheitlichen Betriebsrat interessiert, mit dem wir kompetente Verhandlungen führen können.“
Ein zentraler Betriebsrat würde jedoch nur 19 Beschäftigte mit vier Freigestellten umfassen. Darum wittert Betriebsrätin Hense-Brosig Unheil: „Die Geschäftsführung will lediglich die Mitarbeitervertretung schwächen.“Dem schließt sich auch der Bezirksleiter der Deutschen Angestelltengewerkschaft, Werner Klimm, an. Jeti
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