Zschäpe und Wohlleben im NSU-Prozess: Befangenheitsanträge abgelehnt
Im NSU-Prozess scheitern die Verteidiger mit ihren Befangenheitsanträgen. Am Dienstag wird das Verfahren fortgesetzt – doch mit weiteren Anträgen ist zu rechnen.
MÜNCHEN dpa | Im Prozess gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU hat das Oberlandesgericht München die Befangenheitsanträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine Fortsetzung des Prozesses am kommenden Dienstag. Es gebe keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter, hieß es am Freitag in ähnlicher Form in den beiden Beschlüssen.
Am ersten Verhandlungstag hatten die Verteidiger Wohllebens und Zschäpes Ablehnungsanträge gegen insgesamt drei Richter des Senats gestellt. Daraufhin hatte das Gericht entschieden, die Verhandlung zu unterbrechen.
Zschäpes Verteidiger hatten den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt, weil dieser angeordnet hatte, dass auch die Verteidiger vor Betreten des Saals durchsucht werden – im Gegensatz etwa zu den Vertretern der Bundesanwaltschaft. Damit sollte verhindert werden, dass die Anwälte – möglicherweise unwissentlich – Waffen oder verbotene Gegenstände in den Saal bringen.
Für diese Unterscheidung gebe es jedoch Gründe, so das Gericht: Die Verteidiger befänden sich in einem „besonderen Näheverhältnis“ zu den Angeklagten. Die Entscheidung begründe kein Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden.
Wohllebens Verteidiger hatten ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass das Gericht für ihn keinen dritten Pflichtverteidiger bestellt hatte – im Gegensatz zur Hauptangeklagten Zschäpe, die von drei Anwälten verteidigt wird. Auch das sei begründet, entschied das Gericht: Die Vorwürfe gegen Zschäpe seien schwerwiegender.
Wohlleben ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt. Der ehemalige NPD-Funktionär soll den Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) die Pistole vom Typ Ceska besorgt haben, mit der neun Geschäftsleute türkischer und griechischer Herkunft ermordet wurden. Zschäpe hingegen ist als Mittäterin bei sämtlichen Taten des NSU angeklagt.
„Die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches überrascht uns nicht, da solche Anträge in der Tatsacheninstanz selten Erfolg haben“, sagte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer. Der Vorsitzende habe „die Gelegenheit vertan, sich in seiner dienstlichen Äußerung mit den Bedenken von Frau Zschäpe hinsichtlich seiner Unparteilichkeit auseinanderzusetzen und diese auszuräumen“.
Am kommenden Dienstag soll der Prozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU fortgesetzt werden. Zschäpes Verteidiger Heer hatte bereits am Montag einen weiteren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens angekündigt. Vertreter von Angehörigen hatten der Verteidigung vorgeworfen, sie wolle das Verfahren verzögern.
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