: Zivildienst verweigert: Krishna-Mönch verurteilt
Ein 21jähriger Krishna-Mönch aus Berlin wurde gestern wegen Zivildienstverweigerung zu 600 Mark Geldstrafe, auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Aus religiösen Gründen war der gelernte Tischler nach seinem Beitritt in diese Glaubensgemeinschaft in Kreuzberg nicht mehr zu seinem Zivildienst in einem Köpenicker Kindergarten erschienen. Der strenge Ablauf des Mönchs-Lebens war seiner Überzeugung nach nicht mit dieser Kita-Tätigkeit zu vereinbaren. Der Mönch hat sich jedoch strafbar gemacht, weil er sich nicht rechtzeitig von seinem Dienstherrn freistellen ließ.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen