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Zeugnisverweigerungsrecht erweitert

Bonn (dpa) — Auch Drogenberater sollen sich künftig auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Polizei und Staatsanwälten berufen können. Die Bundesregierung billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates. Ein ähnliches Zeugnisverweigerungsrecht haben Ärzte, Geistliche und Rechtsanwälte. Bundesjustizminister Kinkel erklärte, Drogenberater könnten ihren Patienten nur dann erfolgreich helfen, wennn zwischen ihnen ein Vertrauensverhältnis entstehe. Drogenabhängige würden sich aber nur dann offenbaren, wenn sie keine Angst vor strafrechtlicher Verfolgung haben müßten.

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