Zentralafrikanische Republik: Verfassung gegen das Chaos

Das Parlament hat einen Verfassungsentwurf gebilligt. Das ebnet den Weg zu Wahlen - theoretisch. Dieses Jahr werden wohl keine mehr stattfinden.

Soldat am Parlamentsgebäude in Bangui.

Ein Wachsoldat am Parlamentsgebäude in Bangui. Foto: Simone Schlindwein

BERLIN taz | Die Zentralafrikanische Republik hat einen wichtigen Schritt zum Füllen des derzeitigen politischen Vakuums unternommen. Das Übergangsparlament in der Hauptstadt Bangui billigte am Sonntag den Entwurf einer neuen Verfassung, die dem Volk am 4. Oktober zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Dann sollen am 18. Oktober Parlaments- und Präsidentenwahlen stattfinden, mit einer möglichen Stichwahl um die Präsidentschaft am 22. November. Anfang 2016 könnte eine gewählte Regierung ihr Amt aufnehmen.

Die Zentralafrikanische Republik befindet sich im Chaos, seit der letzte gewählte Präsident Francois Bozizé im März 2013 von der Rebellenkoalition Séléka (Allianz) gestürzt wurde. Die Séléka konnte keine stabile Regierung etablieren, und nach massiven Angriffen durch Bozizé-treue Milizen sorgte eine französische Militärintervention im Januar 2014 für ihren Rücktritt. Seither regiert die Bürgermeisterin von Bangui, Catherine Samba-Panza, als Übergangspräsidentin.

Aber der Norden und Osten des Landes wird weiter von der mehrheitlich muslimischen Séléka beherrscht, wenn überhaupt; im Süden und Westen haben Bozizé-treue „Anti-Balaka“-Milizen 2014 Tausende Muslime getötet und geben weiter den Ton an. Die UN-Blauhelmmission MINUSCA, die seit einem Jahr im Land steht, steckt nach wiederholten Vorwürfen sexueller Übergriffe in einer Krise und hat erst letzte Woche einen neuen Chef bekommen.

Wahlen noch in diesem Jahr gelten als ambitioniert, als das 2014 erstmals beschlossen wurde. Es gibt keine funktionierende nationale Armee, die bewaffneten Gruppen sind nicht demobilisiert, und es ist noch nicht einmal die Wählerregistrierung beendet. Heute schon ist klar, dass kein denkbares Wahlergebnis von allen anerkannt werden wird.

Unklar ist auch, wer überhaupt kandidieren darf. Nachdem die Führer der Konfliktparteien, einschließlich Expräsident Bozizé, unter UN-Sanktionen stehen und nicht kandieren dürfen, schloss das Verfassungsgericht in Bangui am Montag auch alle Mandatsträger der amtierenden Übergangsregierung und ihrer Vorgänger aus.

Damit bleibt kaum jemand mit einer realen Machtbasis übrig. Jetzt rüsten sich Exilanten und die Söhne gesperrter Politikerr.

Der neue Verfassungsentwurf, im Lichte politischer Krisen in Ländern wie Burundi erstellt, begrenzt die Zahl möglicher Amtszeiten auf zwei und fügt hinzu, dies dürfe nicht verändert werden. Das Begehren, so eine Klausel nicht zu respektieren, war einer der Gründe für den Sturz Bozizés 2013 gewesen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.