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Zeitungen wehren den Anfängen

DÜSSELDORF ap ■ Unwirsch reagieren die deutschen Zeitungsverleger auf Pläne öffentlich-rechtlicher Sender, ihre Internetangebote auszuweiten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) legte am Dienstag ein Rechtsgutachten vor, wonach ausgeweitete Internetangebote der Anstalten unzulässig seien. Auch die Rechtmäßigkeit der angekündigten Kooperation des ZDF mit T-Online wurde angezweifelt. ZDF-Chef Dieter Stolte dagegen betonte, dass Mediendienste „mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt anzubieten“ im Rundfunkstaatsvertag definiert und erlaubt sei.

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