in kürze ÜBERSTUNDEN/URTEIL : Zahlung nur mit Liste
Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung von Überstunden vor Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit nachvollziehbar aufgelistet hat. Das entschied gestern das Landesarbeitsgericht in Mainz. Unklare Aufzeichnungen gehen zu Lasten des Mitarbeiters. (Az. 6 Sa 799/04) (dpa)