Wulff und Geerkens: Die gemeinsame Anwaltskanzlei
Eine neue Verbindung zwischen Bundespräsident Wulff und dem Geschäftsmann Geerkens: Wulff soll für eine Kanzlei tätig gewesen sein, deren Mandant und Vermieter Geerkens war.
BERLIN dpa | Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel, hat Bundespräsident Christian Wulff erneut der Lüge bezichtigt. "Es wird immer offensichtlicher, dass Wulff nicht nur die halbe Wahrheit gesagt hat, sondern den Landtag nach Strich und Faden hinters Licht geführt hat", sagte Wenzel der Frankfurter Rundschau.
Zuvor hatte tagesschau.de berichtet, dass der Osnabrücker Geschäftsmann Egon Geerkens Mandant und Vermieter einer Rechtsanwaltskanzlei war, für die Wulff über Jahre tätig war.
Die Kanzlei entgegnete allerdings, dass Wulff schon seit 1994 nicht mehr für sie tätig gewesen sei, auch wenn sein Name weiter im Briefkopf auftauchte. Zu einem möglichen Mandatsverhältnis zu Geerkens könne die Kanzlei aber keine Angaben machen.
Das heutige Staatsoberhaupt hatte 2008 - damals noch als niedersächsischer Ministerpräsident - 500.000 Euro Privatkredit von der Unternehmergattin Edith Geerkens erhalten. Im Landtag in Hannover hatte Wulff 2010 dieses Darlehen aber nicht angegeben, als er nach geschäftlichen Beziehungen zu Egon Geerkens gefragt wurde - und solche verneint.
Wulffs Verbindung mit Geerkens über die Rechtsanwaltskanzlei zeige "eine weitere geschäftliche Beziehung, die dem Landtag verschwiegen wurde", kritisierte Grünen-Fraktionschef Wenzel. Er hoffe, dass nun auch CDU-Politiker im Bund erkennen, dass es mit Wulff so nicht weitergehe. "Jeder Beamte, der solche Geschäftsbeziehungen verschweigt, muss mit dem Verlust seines Arbeitsverhältnisses rechnen", sagte Wenzel.
Der Grünen-Politiker hatte Wulff in der Debatte über Beteiligungen der Landesregierung an dem umstrittenen Promi-Treff Nord-Süd-Dialog heftig kritisiert. "Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in den Dreck zieht", hatte der Grünen-Fraktionschef gesagt. Der Vorwurf hat jedoch keine juristischen Konsequenzen.
Anfangsverdacht der Vorteilsannahme
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisierte die Zurückhaltung der Staatsanwaltschaft im Fall Wulff. "Während sie gegen den früheren Sprecher Olaf Glaeseker ermittelt, wird der Verdacht gegen den Bundespräsidenten in Abrede gestellt. Das ist sehr merkwürdig", sagte von Arnim der Passauer Neuen Presse. "Beim Bundespräsidenten liegt nach allem, was man weiß, mindestens der Anfangsverdacht einer strafbaren Vorteilsannahme vor."
Nach Informationen der Frankfurter Rundschau wird sich die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart mit dem BW-Bank-Kredit von Wulff befassen müssen. Es seien zwei Beschwerden gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen, kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Bank und den Bundespräsidenten wegen des Verdachts der Untreue oder der Vorteilsannahme einzuleiten, sagte Staatsanwältin Claudia Krauth dem Blatt. Die Generalstaatsanwaltschaft müsse innerhalb von vier Wochen prüfen, ob die Beschwerden begründet seien.
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