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■ WortlautVereinbarung zum Atomausstieg

Bonn (dpa) – SPD und Grüne haben sich auf einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomkraft verständigt. Der Wortlaut der Vereinbarung in Auszügen:

[...] In einem ersten Schritt wird als Teil des 100-Tage- Programms eine erste Änderung des Atomgesetzes mit folgendem Inhalt eingebracht: Streichung des Förderzwecks, Einführung einer Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung, vorzulegen binnen eines Jahres, Klarstellung der Beweislastregelung bei begründetem Gefahrenverdacht, Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung, Aufhebung der Atomgesetz- novelle von 1998 (mit Ausnahme der Umsetzung von EU-Recht), Erhöhung der Deckungsvorsorge.

Im zweiten Schritt wird die Bundesregierung die Energieversorgungsunternehmen zu Gesprächen einladen. [...] Die Bundesregierung setzt sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Amtsantritt.

Als dritten Schritt wird die Koalition nach Ablauf dieser Frist ein Gesetz einbringen, mit dem der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu werden die Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet. [...] Es wird ein nationaler Entsorgungsplan für die Erblast der radioaktiven Abfälle erarbeitet. Für die Entlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen aus. [...] An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. [...] Die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben wird beendet. [...] Grundsätzlich hat jeder Betreiber eines Atomkraftwerks am Kraftwerksstandort oder in der Nähe Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Bestrahlte Kernbrennstoffe dürfen nur dann transportiert werden, wenn am Kraftwerk keine genehmigten Zwischenlagerkapazitäten existieren und dies vom Kraftwerksbetreiber nicht zu vertreten ist.

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