Wohnungsnotstandsvertrag wertlos: Knüppel hilft nicht
■ Firmen brechen Verträge mit Senat
Die Bremer Sozialsenatorin Tine Wischer (SPD) will die Wohnungsgesellschaften mit einem neuen Druckmittel nötigen, Obdachlose, Drogenabhängige und andere „Wohnnotstandsfälle“ unterzubringen. „Wo die Stadt Nachbesserungen in den Wohngebieten mitfinanziert, müssen auch Benachteiligte eine Wohnung bekommen“, sagte Wischer am Mittwoch vor der Stadtbürgerschaft. Auch Bausenator Bernt Schulte (CDU) zeigte sich bereit, im Zuge des Aufbesserungsprogramms „Wohnen in Nachbarschaften“ (WIN) „eine soziale Durchmischung hinzukriegen“.
Zuvor hatte die grüne Abgeordnete Karoline Linnert gerügt, daß die Wohnungsbaugesellschaften sich ihrer Verpflichtung entziehen. Dabei haben sie sich im sogenannten „Wohnungsnotstandsvertrag“ gegenüber der Stadt verpflichtet, als Gegenleistung für städtische Fördermittel 40 Prozent der freiwerdenen Sozialwohnungen an Benachteiligte zu vergeben. Diese Quote, kritisierte Linnert, werde bei weitem nicht erreicht. Das könne sich die Stadt nicht bieten lassen. „Wenn jemand seinen Mietvertrag nicht einhält, wird er rausgeschmissen“, wetterte die Grüne. Dabei sei der Bedarf da: Die Wohnungshilfe könne aus dem Stand 400 Wohnungssuchende nennen. Aber Drogensüchtige hätten etwa bei der Gewoba ohnehin keine Chance.
Wischer räumte ein, daß die Unternehmen vertragsbrüchig seien. Allerdings habe sich die Lage seit Abschluß des Vertrages „dramatisch geändert“. Deshalb helfe es nicht, „mit dem Knüppel“ zu agieren. Immer weniger Wohnungen unterliegen der Sozialbindung, und die restlichen konzentrieren sich auf Problemstadtteile wie Tenever. Hier verfolgt die Politik das Ziel, nicht nur sozial Schwache unterzubringen. Um aber doch das verfassungsmäßige Recht auf eine angemessene Wohnung umzusetzen, müsse mit den Gesellschaften eine neue Regelung gefunden werden. jof
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