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Wo NPD-Aktionen Verbotsvorstoß auslösenKlima der Angst geschürt

Foto: Jungsfoto: dpa

Die verschärften Aktivitäten der NPD in Mecklenburg-Vorpommern gegen Flüchtlinge könnten nun doch noch ein Parteiverbot mitbegründen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesrats an das Bundesverfassungsgericht hervor, das sich vor allem mit den Aktivitäten des NPD-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern der vergangenen Monate befasst. Denn in jüngerer Zeit hat sich dort die Partei um Stefan Köster massiv an den Aufmärschen von MVgida und den „Wehrt sich“-Initiativen beteiligt.

Konkret listet das 140-Seiten-Schreiben 370 Belege für aggressives Agieren der NPD gegenüber Flüchtlingen auf. Zu den Themen „Atmosphäre der Angst“ und „Einschränkung demokratischen Handelns“ werden etwa die „Dorfgemeinschaft Jamel“, die „Bürgerwehr Güstrow“ sowie Anklam und Lübtheen aufgeführt. Auch habe es „Einschüchterungen“ und „Angriffe auf den politischen Gegner“ gegeben. Auf Kundgebungstouren der NPD-Landtagsfraktion sei es gar zu „aggressiven Aktivitäten gegen Asylbewerber“ gekommen.

Die Fakten belegten, so Christoph Möllers, Bundesratsvertreter im NPD-Verbotsverfahren, „dass die NPD solche Ausschreitungen ermöglicht“. Generell agiere die Partei „als legaler Arm einer Bewegung“. Überhaupt seien die Grenzen zwischen Partei, Freien Kameradschaften, Szeneprojekten und rechten Hooligans in Mecklenburg-Vorpommern schon seit Jahren fließend, sagt Robert Schiedewitz von der dortigen landesweiten Opferberatung.

Andreas Speit

arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland

Der NPD-Bundesvorsitzende Frank Franz will sich zu dem Schreiben nur äußern, sofern das Bundesverfassungsgericht das Verfahren nicht einstellt. Das könnte es nämlich tun, wenn es Verbindungen zwischen NPD und Geheimdienst gäbe. Und laut Franz wäre es verwunderlich, wenn ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern kein Geheimdienstler NPD-Mitglied wäre.

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