■ Winnie Mandela: Bewährungsstrafe
Bloemfontein (AFP) – Ein südafrikanisches Berufungsgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen Winnie Mandela wegen Entführung bestätigt, die Strafe für die Frau des Schwarzenpolitikers Nelson Mandela aber wesentlich abgemildert. Das Gericht bestätigte zwar den Vorwurf, Frau Mandela habe im Dezember 1988 vier Jugendliche entführt, ersetzte die fünfjährige Haftstrafe jedoch durch eine Geldstrafe von 15.000 Rand (rund 7.000 Mark). Gleichzeitig sprach es wegen dieses Vorwurfs jedoch eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung aus, die vollstreckt wird, falls Frau Mandela sich in den kommenden fünf Jahren erneut einer Entführung schuldig macht.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen