■ Winnie Mandela: Bewährungsstrafe
Bloemfontein (AFP) – Ein südafrikanisches Berufungsgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen Winnie Mandela wegen Entführung bestätigt, die Strafe für die Frau des Schwarzenpolitikers Nelson Mandela aber wesentlich abgemildert. Das Gericht bestätigte zwar den Vorwurf, Frau Mandela habe im Dezember 1988 vier Jugendliche entführt, ersetzte die fünfjährige Haftstrafe jedoch durch eine Geldstrafe von 15.000 Rand (rund 7.000 Mark). Gleichzeitig sprach es wegen dieses Vorwurfs jedoch eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung aus, die vollstreckt wird, falls Frau Mandela sich in den kommenden fünf Jahren erneut einer Entführung schuldig macht.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen