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Winnetou darf weiter reiten

KARLSRUHE afp ■ Das ZDF darf weiterhin das Label „Winnetou“ benutzen, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem ZDF und der Karl May Verwaltungs- und Vertriebs-GmbH (Bamberg), die ein Markenrecht an dem Wort „Winnetou“ geltend machen wollte. Laut BGH ist das Urheberrecht an der Romanserie von Karl May (1842–1912) seit 1963 erloschen. Weil das Wort „Winnetou“ zudem in der deutschen Sprache unauflöslich mit der Romanfigur des Apachenhäuptlings verbunden sei, könne der Name auch nicht als Warenzeichen für „Druckereierzeugnisse“ oder Filme geschützt werden, entschied der BGH. Für andere Produkte, wie etwa Schuhe oder „Beherbergungsstätten“ aber schon.

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