Wikileaks-Informant erneut vor Gericht: Anklage fordert zehn Vorwürfe weniger
Rund 260.000 geheime US-Militärdokumente soll Bradley Manning an die Enthüllungsseite Wikileaks gegeben haben. Sein Anwalt will nun die Anklage in nur 12 statt 22 Punkten.
FORT MEADE afp | In der Affäre um die Veröffentlichung von US-Geheimdokumenten im Internet ist der mutmaßliche Wikileaks-Informant Bradley Manning erneut vor einem Militärgericht erschienen.
Bei der dreitägigen Anhörung auf dem Stützpunkt Fort Meade im Bundesstaat Maryland, die am Mittwoch begann, wollen Mannings Anwälte erreichen, dass zehn der 22 Anklagepunkte gegen den Soldaten fallengelassen werden.
Manning wird vorgeworfen, geheime US-Militärdokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie rund 260.000 vertrauliche Depeschen der US-Diplomatie an die Enthüllungswebseite Wikileaks gegeben zu haben. Die Veröffentlichung der skandalträchtigen Unterlagen sorgte weltweit für Wirbel. Manning soll die geheimen Daten während seiner Stationierung im Irak von Militärrechnern heruntergeladen haben.
Der 24-jährige Soldat war Ende Februar offiziell angeklagt worden, bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft. Am schwersten wiegt der Vorwurf der Unterstützung des Feindes. Derzeit läuft in Fort Meade das Vorverfahren, der Prozess soll am 21. September beginnen. Bislang hat Manning nicht mitgeteilt, ob er sich schuldig oder unschuldig erklären werde.
Die Anwälte bemängeln die Formulierung der Anklage
Mannings Anwälte halten der US-Regierung in ihren Anträgen vor, bei acht Anklagepunkten „verfassungswidrig vage“ Formulierungen zu benutzen. Dabei geht es um den Vorwurf, der Soldat habe vertrauliche Informationen besessen und öffentlich gemacht. Bei zwei weiteren Anklagepunkten, in denen Manning die „wissentliche Übertretung des erlaubten Zugangs“ zum Computer-Netz des US-Militärs zur Last gelegt wird, hat die Regierung nach Auffassung der Verteidigung keinen genauen Straftatbestand angegeben.
Ende April hatte das Gericht in Fort Meade bereits einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Hauptvorwurf der Unterstützung des Feindes fallenzulassen. Auch die Forderung von Mannings Anwälten nach einer Einstellung des Verfahrens wurde abgewiesen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pelicot-Prozess und Rape Culture
Der Vergewaltiger sind wir
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
Trendvokabel 2024
Gelebte Demutkratie
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt