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Wieder ein Land in Sicht

■ Werbeaktion für ein gemeinsames Bundesland gerichtlich nicht untersagt

Die Werbekampagne der Senatskanzlei für ein gemeinsames Bundesland Berlin-Brandenburg wird ungehindert fortgesetzt. Senatssprecher Michael-Andreas Butz teilte mir, es gebe entgegen der Darstellung in Agenturberichten weder ein Urteil noch Auflagen vom Landesverfassungsgericht gegen die Werbekampagne.

Eine Klage der Partei „Bürgerbund“ beziehe sich sowohl auf Plakate wie auf Prospekte, die längst geklebt und verteilt sind. Die neue Broschüre „Berlin-Brandenburg – Ein Land für alle“ werde weiter verteilt und eine entsprechende Plakatkampagne fortgesetzt. Täglich gebe es in der Senatskanzlei bis zu 300 Anfragen und Anrufe von Bürgern. Dieses außerordentlich hohe Interesse belege, wie wichtig die Informationskampagne sei. Der Aktions-Etat von insgesamt fünf Millionen Mark sei nicht gekürzt worden. 1,2 Millionen Mark seien bereits ausgegeben.

Der „Bürgerbund“ hat in Berlin und Potsdam Klage eingereicht, weil die Kampagne des Senats und die des Brandenburger Kabinetts gegen das Neutralitätsgebot vor Wahlen und Volksabstimmungen verstoße. Die Chancengleichheit der Parteien, die sich gegen die Länderehe wendeten, sei verletzt. In dem Werbefeldzug würden ausschließlich die erhofften Vorteile der Länderfusion dargestellt. Dirk Wildt

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