: Wieder Änderung bei Abschirmung
Der Gesetzentwurf des rot-roten Senates zur Risikoabsicherung bei der angeschlagenen Bankgesellschaft wird nach Angaben von SPD-Fraktionschef Michael Müller in einem zweiten Punkt geändert. Neben der Erhöhung der Haftungssumme des Landes von 3,73 Milliarden auf 21,6 Milliarden Euro werde die Möglichkeit festgeschrieben, den gesamten Immobilien-Dienstleistungsbereich vom sonstigen Bankgeschäft zu trennen, sagte Müller gestern. Damit sind zwei wesentliche Forderungen der Opposition erfüllt. CDU, FDP und Grüne hatten ihre Zustimmung von Änderungen abhängig gemacht. Das Abgeordnetenhaus entscheidet am Dienstag in einer Sondersitzung über die Risikoabschirmung. Neben dem Gesetz stimmt das Parlament auch über eine Entschließung ab, die Details regelt. Die Abstimmung war ursprünglich für den 7. März vorgesehen, wurde aber vertagt, weil den Abgeordneten die vorliegenden Informationen nicht ausreichten. DPA, TAZ
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