Wie Nazi-Gesetze im Norden fortwirken: Jagen à la Göring
In Norddeutschland haben sich Dutzende NS-Gesetze ins geltende Landesrecht „gerettet“, Reichsgesetze wirken fort – mit unangenehmen Folgen.
Der Friedhofszwang
Heiner Schomburg steht zwischen bunten Särgen. Mitten im belebten Bremer „Viertel“ hat der Bestatter einen „Trauerraum“ eingerichtet, in dem fast alles anders ist, als man das sonst von Beerdigungs-Instituten kennt – alles bis auf das, was die Nazis nicht erlauben. Denn deren „Feuerbestattungsgesetz“ von 1934 ist in wesentlichen Teilen noch immer gültig.
Seither gilt der Friedhofszwang – den es europaweit ausschließlich in Deutschland und Österreich gibt. Dessen Aufhebung sei „absolut notwendig“, sagt Schomburg. Immer mehr Menschen hätten das Bedürfnis nach persönlichen Bestattungsformen, etwa durch Asche-Verstreuung auf einem Berg. Das aber ist seit 1934 nur noch auf See zulässig. Auch die Bremer Grünen wollen den Friedhofszwang abschaffen – das kleinste Bundesland wäre das erste, das die nationalsozialistisch verordnete Totenruhe beendet.
Da die Bestatter die Urne nicht den Angehörigen aushändigen dürfen, gebe es einen „Leichen-Export“, etwa in die Niederlande, sagt die Bremer Grünen-Politikerin Maike Schaefer. Von dort aus würde die Asche – à la „Opa im Kofferraum“ – dann nach Deutschland gebracht. Schaefer: „Eine solche Grauzone widerspricht der Pietät und Menschenwürde.“ Seit 1934.
Die Stellplatzpflicht
Dorothea Heintze zieht verspätet in ihr Hamburger Wohnprojekt ein – und das hat mit der Reichsgaragenordnung von 1939 zu tun. Aus ihr haben die Bundesländer die „Stellplatzpflicht“ übernommen: Bauherren müssen für jede neue Wohneinheit Parkplätze vorhalten.
Für komplett autofreie Siedlungen gibt es mittlerweile Ausnahmen – doch für Gemeinschafts-Bauvorhaben wie Heintzes „Dock 71“ stellt die Stellplatzpflicht immer noch ein zeit- und kostenaufwendiges Problem dar.
52 Familien, die Hälfte ohne Auto, haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam in der Hafencity zu wohnen. „Wir haben eine sehr gute ÖPNV-Anbindung“, sagt Heintze. Um keine zweite Tiefgaragen-Ebene für überflüssige Stellplätze finanzieren zu müssen, können die Gemeinschaftsbauer zwischen zwei Übeln wählen: Sie zahlen pro nicht gebauten Parkplatz zwischen 8.000 und 16.000 Euro Ablöse, oder sie erklären per Grundbuch-Eintrag, niemals ein Auto zu nutzen – was dann auch für spätere Erben gilt. Heintze: „Das ist eine unglaublich komplizierte und nervige Hürde.“
Berlin hat die Stellplatzverordnung abgeschafft, Bremen hat sie modifiziert – der Stadtstaat Hamburg jedoch mochte bislang nicht auf sie verzichten. Immerhin passt sie zum Primat der Motorisierung, das auch die seit 1934 existierende Straßenverkehrsordnung durchzieht. In deren Ursprungspräambel heißt es: „Die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das durch den Reichskanzler und Führer gewiesene Ziel.“ In Sachen Stellplatz gilt das noch immer.
Der Meisterzwang
Jonas Kuckuk kämpft schon lange – gegen den Meisterzwang im Handwerk. Den gibt es seit 1935 und er besagt, dass Gesellen in der Regel nicht selbstständig arbeiten dürfen. Ein herber Rückschlag für die Gewerbefreiheit, den auch die Novellierungen der Handwerksordnung von 1994 und 2003 nicht korrigierten
Kuckuk ist Dachdecker. „Wir haben ständig Ärger mit der Innung und den Behörden“, sagt er – es gäbe Klagen, Hausdurchsuchungen, Propaganda gegen „Dachhaie“ und angeblich „unlautere Haustürgeschäfte“ fahrender Gesellen. 1994 gründete Kuckuk im Wendland den „Berufsverband unabhängiger Handwerker“, der seine kleine Geschäftsstelle mittlerweile in Verden hat. Der Verband wehrt sich „gegen das Führerprinzip“, wie Kuckuk sagt, und will Lobbyarbeit für die Gewerbefreiheit leisten.
Zum Beispiel auf dem Bremer Marktplatz, mit einem Info-Stand. Ob der Herr Wirtschaftssenator ein Stück Geburtstagstorte wolle, fragt Kuckuk freundlich. Immerhin sei heute der 152. Jahrestag der Bremer Gewerbefreiheit. Der Senator, Martin Günthner von der SPD, läuft blicklos vorbei.
Führerprinzip bis in die Kommunalpolitik
Stefanie Müller ist enttäuscht: Da geht sie am Abend extra zur Beiratssitzung, auf der der Bausenator höchstpersönlich zur umstrittenen Klinikerweiterung in ihrem Quartier Stellung nimmt. Das denkt die Lehrerin – doch weit und breit ist kein Senator in Sicht. Obwohl er angekündigt zu sein scheint.
Müller sitzt einer sprachlichen Tücke der Bremer Verwaltung auf: Die huldigt formalsprachlich nach wie vor dem Führerprinzip, das 1933 Einzug ins Behördendeutsch hielt. Der NS-Staat legte großen Wert darauf, die Legitimität allen amtlichen Handelns explizit vom jeweiligen Ressort-„Führer“ abzuleiten. Dass man noch heute nicht wahrheitsgemäß einen schlichten Behörden-Referenten ankündigt, sondern „Herrn X, Senator für Bau, Straßen und Verkehr“, und somit für Verwirrung sorgt, ist eine späte Rache des Dritten Reichs an seinem naiven Volk. Immer wieder aufs Neue.
Sonderrechte für Jäger
Darf man Hunde auf flügellahme, also chancenlose Enten jagen? Muss man es erst beantragen, wenn auf dem eigenen Grund und Boden keine Tiere tot geschossen werden sollen? Man darf, man muss. Denn immer noch gelten große Teile des Reichjagdgesetzes von 1934.
Hermann Göring, Hitlers „Reichsjägermeister“, hat es sich auf den Leib geschrieben – und selbst die Europäische Union kommt nur mühsam gegen Görings Rechtssetzungen an. Zwar ist es Waldbesitzern dank der EU seit kurzem möglich, sich gegen die Zwangsmitgliedschaft im genossenschaftlichen Jagdbetrieb zu wehren – doch die schwarz-gelbe Bundesregierung sorgte prompt dafür, dass dafür hohe bürokratische Hindernisse zu überwinden sind.
„Mich ärgern besonders die zahlreichen Einschränkungen des Tierschutzes zugunsten der Jäger“, sagt der Hannoveraner Detlef Arndt – und zwar so sehr, dass Arndt einen Anti-Jagd-Blog im Internet eingerichtet hat. Dort listet er minutiös auf, was das „Jagen à la Göring“ für Sonderrechte mit sich bringt: Jäger dürfen Haustiere erschießen, Tiere aufeinander hetzen und Füchse zwecks Hundedressur in Röhren zwängen. Jagdfreie Lebensräume für Wildtiere? „Sind mit dem Nazi-Gesetz schwierig einzurichten“, sagt Arndt.
Bürgerbeteiligung ausgehebelt
Für Dierk Eckhard Becker, Aktivist vom Verein „Mehr Demokratie“, ist Hamburg eine undemokratische Stadt. Vor allem über das Evokationsrecht, mit dem der Senat Bürgerentscheide, die auf Bezirksebene laufen, an sich ziehen kann, ärgert er sich: Bei den Bürgerbegehren zur Wulff’schen Siedlung in Langenhorn, Ikea in Altona oder zum Erhalt des Bismarckbads habe der Senat den Willen der BürgerInnen immer wieder ausgehebelt.
Schuld daran ist die Hamburgische Verfassung von 1952, die den Bezirken, anders als in Berlin, nur abgeleitete Befugnisse zugesteht. In diesem Punkt knüpft die Nachkriegs-Verfassung an das „Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg“ von 1938 an, das Hamburg als „Einheitsgemeinde“ definiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollte der britische Feldmarschall Bernard Montgomery Hamburg wieder dezentralisieren und den Bezirken mehr Macht geben. Doch daraus wurde nichts. „Heute hat der Bezirksamtsleiter von Altona weniger Einfluss als der Landrat von Pinneberg“, sagt Becker.
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