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Widersprüchliche Empfehlungen zum Notopfer

■ Gewerkschaftsbund rät zur Zahlung unter Vorbehalt. Bislang wenig Proteste bei den Kassen

Die verschiedenen Protestaufrufe gegen das sogenannte Krankenhaus-Notopfer widersprechen sich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfiehlt den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, die 20 Mark „unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit zu zahlen und sich gegen diesen Zwangsbeitrag zu wehren, indem sie bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen“, sagt Sprecher Dieter Pienkny. Eine Verfassungsklage, wie angedacht, werde der DGB vorerst aber nicht anstreben.

Dörte Elß, Juristin bei der Verbraucherzentrale, ist dagegen der Ansicht, daß ein Widerspruch nicht das korrekte Rechtsmittel ist, weil die Versicherten keinen Bescheid, sondern eben nur eine Rechnung über 20 Mark erhalten. „Außerdem sind die Krankenkassen die falschen Ansprechpartner“, sagt Elß. „Der Protest sollte an die Adresse der Bundesregierung gerichtet sein.“

Trotz der Boykottaufrufe ist ein massenhafter Protest der Versicherten gegen das Notopfer indes ausgeblieben. Viele haben immer noch nicht realisiert, daß und wofür sie zahlen sollen. Andere werden, wie die rund 210.000 Mitglieder der Betriebskrankenkassen (BKK), ihre Zahlungsaufforderung erst Anfang 1998 erhalten. Die TK rechnet erst Ende Dezember, wenn die erste Zahlungserinnerung verschickt wird, mit Gegenreaktionen, sagt Sprecher Robert Johann. Erst 1999, wenn der fällige Betrag 50 Mark überschritten hat, müssen Zahlungsunwillige mit einer Vollstreckung rechnen.

Zwar mußten sich Mitarbeiter der DAK in den letzten Tagen allein 350mal beschimpfen lassen, und die AOK Brandenburg registrierte 257 Anrufer, die ihren Frust abließen. Auch bei der AOK, bei der Barmer und bei der Verbraucherzentrale äußerten Versicherte ihren Ärger über die neue Regelung, nach der sie von 1997 bis 1999 jährlich 20 Mark zahlen müssen. Die meisten Anrufer wollten sich jedoch einfach nur informieren, was es mit dem Notopfer auf sich hat. Josefine Janert

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