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Weser ohne Arsen

■ Wollkämmerei verlor gegen Umweltsenator

Weser ohne Arsen

Wollkämmerei verlor gegen Umweltsenator

Die Bremer Wollkämmerei (BWK) darf künftig kein unbehandeltes Abwasser mehr in die Weser leiten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz entschieden. Vorausgegangen war ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem Umweltsenator und der BWK.

Bereits 1962 hatten Vertreter der BWK zugesagt, eine eigene Kläranlage einzurichten und die damals neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Für die Behandlung des unter anderem mit Arsen belasteten Abwassers gab es jedoch keine erprobten Vergleichsanlagen, so daß Gutachten und Forschungsaufträge vergeben werden mußten.

Bis 1980 geschah bei der Kämmerei jedoch nichts, und das Wasserwirtschaftsamt verbot im Oktober desselben Jahres die Einleitung. Nach Widerspruch und zähen Verhandlungen erging dann 1986 ein zweites Verbot, gegen das die BWK vor dem Verwaltungsgericht klagte. Das Oberverwaltungsgericht gab schließlich dem Umweltressort Recht, und das Bundesverfassungsgericht lehnte die letzte Beschwerde der BWK ab. dpa

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