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Wertkauf bauchgelandet

■ Arbeitsgericht entschied: Streikmaßnahmen sind legal

In der Bremer Wertkauf-Filiale können die Beschäftigten getrost weiter für einen Haustarifvertrag streiken und bei Kunden um Verständnis für ihre Ziele werben. Der Versuch der Wertkauf-Geschäftsführung, die bisherigen Streikmaßnahmen verbieten zu lassen, endete gestern mit einer perfekten Bauchlandung. 500.000 Mark Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft hatten die Wertkaufmanager den Streikenden arbeitsgerichtlich androhen wollen, falls Streikposten weiterhin „Arbeitswillige behindern“ und Kunden- bzw. Lieferanten-Autos nicht eine Zufahrt von drei Metern Breite mal drei

Metern „Luftraum“ finden würden. Das Arbeitsgericht entschied gestern: Abgelehnt. Begründung: Das Gericht glaubte den Wertkauf-Geschäftsführern weder, daß Streikbrecher durch Streikposten körperlich, noch daß Kunden unzulässig behindert worden seien.

Heute wollen die Wertkauf-Manager anscheinend versuchen, die Streikenden in Einzelgesprächen „weichzukochen“. In Fünfergruppen sollen alle Mitarbeiter in die Chefetage zitiert werden. Eine vom Betriebsrat parallel angesetzte außerordentliche Betriebsversammlung untersagte die Geschäftsleitung.

K.S.

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