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Werkstatt Bremen in Eigenregie?

■ Deputation sollte konzeptionelle Eckpunkte empfehlen

Die Werkstatt Bremen soll künftig vor allem eines: wirtschaftliche Buchführung einführen. Wie die Kliniken sollen jetzt auch die Betriebe der Werkstatt, zumindest zu einem Teil, verselbständigt werden. Verschiedene Modelle sind in der Diskussion. FDP und CDU beispielsweise favorisieren die Umwandlung in einen Privatbetrieb (GmbH). Andere Möglichkeiten wären entweder Regie- oder Eigenbetrieb: Als Regiebetrieb würden die Werkstätten selbständig geführt, mit eigener Buchhaltung und weiter in den Landeshaushalt integriert. Als Eigenbetrieb dagegen wären

die Werkstätten völlig aus dem Haushalt ausgekoppelt und bekämen ein Sondervermögen eingerichtet. Ein Lösung, die dem Vernehmen nach die Finanzbehörde forciert. Mit welchen Risiken jedoch die Modelle z.B. für die personalrechtliche Situation besonders der behinderten MitarbeiterInnen verbunden sind, ließ die Senatsvorlage völlig offen. Auch die Frage des Unternehmerrisikos blieb bisher ungeklärt. Noch erhalten die Arbeitnehmer ihr Entgelt nur aus den Überschüssen des Erlöses. Abgestimmt wurde deshalb von der Deputation nichts.

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