: Werden die kroatischen Flüchtlinge zurückgeschoben?
■ Innenminister berieten gestern in Bonn
Bonn/Berlin (taz/AFP) – Sie leben von der Sozialhilfe – und von einer „Duldung“, die jederzeit aufgekündigt werden kann: die Kriegsflüchtigen aus Ex-Jugoslawien in Deutschland. Am 1. April läuft die „Duldung“ für die über 100.000 kroatischen Flüchtlinge aus – sie sollen zurückgeschickt werden. Der Eiertanz der Innenminister um die Frage, ob denn die KroatInnen in der BRD überhaupt noch Kriegsflüchtlinge seien, dauert an – und das entsprechende Gesetz, zum „Asylkompromiß“ frisch novelliert, sieht die Einigung aller Länder mit dem Bund auf diese Definition nun einmal vor.
Über diese Frage der „Duldung“ der in Deutschland lebenden kroatischen Flüchtlinge berieten gestern die Innenminister von Bund und Ländern in Bonn. Amnesty international machte geltend, daß sich bei einer größeren Bewegung von RückkehrerInnen nach Kroatien der dortige Druck auf die schon etwa 300.000 bosnischen Flüchtlinge verstärken würde. Schon jetzt komme es immer wieder zu Abschiebungen von KroatInnen aus Bosnien, die nach Kroatien geflüchtet waren – zurück in ihre „Heimat“.
Einige Länder, darunter Nordrhein- Westfalen, treten für eine Duldung wenigstens der Flüchtlinge aus den besetzten Gebieten der Kriegsrepublik Kroatien über Ende April hinaus ein. Der Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor hatte in einem Interview gesagt, eine Abschiebung müsse auch mit finanziellen Hilfen für die Rückkehrer verbunden werden: „Für mich steht und fällt die Zustimmung zur Abschiebung mit der Rückkehrhilfe.“ Wenn der Bund dafür kein Geld bereitstelle, „bleiben eben alle hier“. Die Koalition hatte allerdings noch am Dienstag betont, daß an der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelung, nach der die Länder die Kosten für Bürgerkriegsflüchtlinge tragen, auf keinen Fall gerüttelt werde.
Der entsprechende Passus im Ausländergesetz heißt: Es „verständigen sich der Bund und die Länder einvernehmlich darüber, daß Ausländer aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik erhalten“. So „ordnet die oberste Landesbehörde an, daß diesen Ausländern zur vorübergehenden Aufnahme eine Aufenthaltsbefugnis erteilt und verlängert wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Inneren.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen