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Weitere Urteile im Mordfall Samuel PatyStrenge Bestrafung für Hassanstachelung

Zwei Freunde des Terroristen Abdullakh Anzorow und zwei Männer, die auf Internetplattformen dem Lehrer Samuel Paty mit ihrer Hetze eine Zielscheibe aufklebten, müssen für viele Jahre ins Gefängnis.

Ein Banner der Erinnerung an den enthaupteten Lehrer Samuel Paty an der Fassade der Opera Comedie in Paris Foto: Pascal Guyot/afp

PARIS taz | Nach siebenwöchigen Verhandlungen verkündete das Gericht am Freitag das strenge Urteil: Weil sie auf den Netzwerken eine Hasskampagne gegen den Lehrer in Gang gebracht und geschürt hatten, die den Effekt einer „digitalen Fatwa“ hatte, wurden Brahim Chnina (52), der Vater einer Schülerin, die mit ihren Lügen zu Hause Samuel Paty wegen einer Mohammed-Karikatur von Charlie Hebdo angeschwärzt hatte, und der Prediger Abdelhakim Sefrioui (65) zu 13 und 15 Jahren Haft verurteilt.

Zwei Freunde von Abdullakh Anzorow, dem Mörder von Paty, Naïm Boudaoud (22) und Azim Epsirkhanow (23) wurden als Komplizen zu 16 Jahren verurteilt. Ihnen war namentlich angelastet worden, dass sie den Terroristen beim Kauf eines Messers begleitet hatten, das als Tatwaffe gedient haben soll. Boudaoud, der als Einziger der drei einen Fahrschein besass, hatte zudem Anzorow in die Nähe der Mittelschule gefahren.

Beide Freunde des tschetschenischen Dschihadisten hatten vor Gericht vergeblich beteuert, sie hätten von Anzorows Plänen nichts gewusst. Auch Chnina und Sefrioui distanzierten sich vor Gericht vom islamistischen Terrorismus. Sie wurden nun aber ebenfalls der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit terroristischen Zielen für schuldig befunden.

Von vier weiteren Personen, die wegen ihrer Kontakte mit Anzorow in Netzwerkgruppen angeklagt waren, wurden drei zu Haftstrafen von 12 bis 36 Monaten auf Bewährung verurteilt, der Vierte, der eingestanden hatte, dass er in diesen Diskussionen den Dschihadisten in seinen terroristischen Absichten bestärkt habe, erhielt 5 Jahre Haft, davon 30 Monate auf Bewährung.

Mit ihrem Urteil wollte das aus Berufsrichtern bestehende Sonderschwurgericht dem Schock Rechnung tragen, der durch die brutale Ermordung des Mittelschullehrers Paty ausgelöst worden war. Seine Angehörigen, die am Prozess als Nebenkläger auftraten, hatten den Medien gegenüber die Befürchtung geäußert, dass das Urteil zu milde ausfallen könnte. Die Verteidigung hatte Freisprüche verlangt, da bei den Angeklagten kein Wille vorhanden gewesen sei, einen Terroristen zu unterstützen.

Und in ihrem Plädoyer hatte zudem die Staatsanwaltschaft gewünscht, dass die Angeklagten nicht wegen Beihilfe, sondern wegen der (üblicherweise weniger hart bestraften) Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt würden. Auf das Strafmaß hatte dies nun aber keine Auswirkung. Die französische Justiz demonstriert Härte als Zeichen der Entschlossenheit im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus und auch gegen dessen scheinbar ahnungslose Mitläufer oder Anstifter zum Hass im Internet.

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  • Ein klares Signal gegen Hass und Hassunterstützer.