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Archiv-Artikel

NEUE REGELUNG FÜR DEN LADENSCHLUSS Weihnachtsshoppen an zwei Adventssonntagen

In Berlin wird es am zweiten und vierten Advent verkaufsoffene Sonntage geben. Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) bestimmte, dass Verkaufsstellen am 5. Dezember und am 19. Dezember in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Grund für die zusätzlichen Sonntagsöffnungen seien zahlreiche an diesen Tagen stattfindende Weihnachtsmärkte, die auch von vielen Touristen besucht würden.

Das neue Berliner Ladenöffnungsgesetz war Mitte Oktober im Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass von jährlich zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Einzelhandel acht nicht aufeinanderfolgende Sonntage zentral vorgegeben werden, davon zwei im Advent. Zwei weitere Sonntage können die Unternehmen frei wählen, sofern sie an bestimmte Ereignisse wie Firmenjubiläen oder Straßenfeste im jeweiligen Bezirk geknüpft werden.

Notwendig geworden war die Novellierung des Gesetzes wegen einer Klage der Kirchen gegen die als liberal geltende Gesetzesfassung von 2006, die zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr gestattete, darunter alle vier Adventssonntage. (dapd)