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■ WeihnachtsgeldKürzung bei Krankheit

Kassel (dpa) – Das Weihnachtsgeld darf bei Krankheit des Mitarbeiters vom ersten Krankheitstag an gekürzt werden. Das entschied gestern das Kasseler Bundesarbeitsgericht. Das Weihnachtsgeld sei eine freiwillige Leistung, mit der die Anwesenheit am Arbeitsplatz belohnt würde, begründete der BAG-Senat seine Entscheidung.

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