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■ WeihnachtsgeldAuch im Mutterjahr

Mainz (dpa) – Eine Arbeitnehmerin hat grundsätzlich auch während des Erziehungsurlaubs Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dies entschied gestern das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitnehmerin während eines ganzen Jahres Erziehungsurlaub hatte. Eine Ausnahme wollen die Richter nur zulassen, wenn die Weihnachtsgratifikation ein „echtes 13. Monatsgehalt“ darstelle, weil es vereinbarungsgemäß nur bei erbrachter Arbeitsleistung ausgezahlt werden solle.(6 Sa 683/95)

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