Weibliche Genitalverstümmelung: Wissenslücken und Tabus
LehrerInnen oder Hebammen müssen schon in der Ausbildung über Dimension und Bedeutung weiblicher Verstümmelung geschult werden.
D ie Feststellung ist so schlicht wie entsetzlich: Weibliche Genitalverstümmelung ist kein Phänomen, das vereinzelt in ein paar weit entfernten Ländern passiert. Sondern eines, das Mädchen und Frauen in vermutlich jeder deutschen Großstadt betrifft. Mehr als 70.000 genitalverstümmelte Frauen leben in Deutschland, knapp 18.000 hierzulande lebende Mädchen sind davon bedroht.
Und dennoch läuft die schwere Menschenrechtsverletzung weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit. Zum einen, weil das Thema in den betroffenen Diaspora-Communitys ein enormes Tabu ist. Und zum anderen, weil auch bei AnsprechpartnerInnen in Deutschland große Wissenslücken bestehen: LehrerInnen, ÄrztInnen, PolizistInnen oder Hebammen sind selten darin geschult, mit genitalverstümmelten Frauen respektvoll und medizinisch angemessen umzugehen und bedrohte Mädchen vor dem grausamen Ritual zu schützen.
Der Ansatz der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, mit MultiplikatorInnen aus den Communitys zu arbeiten, um sowohl diese als auch die AnsprechpartnerInnen in Deutschland über die Eingriffe und deren Folgen aufzuklären, erscheint daher naheliegend. Dennoch sollte sich die Bundesregierung nicht darauf ausruhen, dass Nichtregierungsorganisationen die Arbeit übernehmen, den betroffenen Mädchen und Frauen den Alltag zu erleichtern oder sie vor drohender Verstümmelung zu schützen. Auch der deutsche Staat steht hier in der Pflicht.
So braucht es mehr Geld, um Aufklärungsprojekte langfristig zu sichern. Zudem müssen LehrerInnen oder Hebammen schon in der Ausbildung über Dimension und Bedeutung weiblicher Verstümmelung geschult werden. Und schließlich gilt dasselbe für die Justiz: Denn bislang werden drohende Verstümmelungen als Asylgrund oft mit der Begründung abgelehnt, in einer anderen Region ihres Heimatlandes seien die Mädchen ja geschützt – doch das ist selten der Fall. Weibliche Genitalverstümmelung ist als geschlechtsspezifischer Asylgrund anerkannt. Als solcher muss er in der Realität auch greifen.
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