piwik no script img

■ Wehrdienst......wird auf den Lohn angerechnet

Kassel (AP) – Arbeitnehmern dürfen aus der Abwesenheit vom Betrieb, die durch den Wehrdienst veranlaßt ist, keine beruflichen und betrieblichen Nachteile entstehen, wenn sie im Anschluß ihre Tätigkeit im gleichen Betrieb wieder aufnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Die Zeit des Wehrdienstes muß deshalb auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden. Das Gericht sprach deshalb einem Arbeiter aus Niedersachsen eine dementsprechende Lohnerhöhung zu.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen