Wassermangel in Berlin: Senat will Wassergesetz verschärfen
Der Verbrauch von Trinkwasser steigt seit einigen Jahren wieder. Darauf will die Umweltverwaltung nun auch mit einer Gesetzesänderung reagieren.
Den Vorstoß begründet Karcher mit dem steigenden Wasserverbrauch in Berlin bei gleichzeitig sinkendem Angebot. Zudem hätten andere Länder gute Erfahrungen mit einer solchen Möglichkeit gemacht. „In vielen Bundeländern sind Einschränkungen des Wasserverbrauchs bei Knappheit lang geübte und in der Bevölkerung akzeptierte Praxis“, sagte die Staatssekretärin von Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) auf Nachfrage. Sie weist zudem darauf hin, dass Berlin in Notlagen bereits auf Grund des entsprechenden Bundesgesetzes eingreifen könne. Zuerst hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.
Lux hatte im taz-Interview erklärt: „Wir müssen in Notsituationen Dinge wie das Rasensprengen, Autowäsche oder das Befüllen eines Pools verbieten können.“ Es gehe um „Wasserverbräuche, die objektiv verzichtbar sind“. Er begrüße die prompte Reaktion der Umweltverwaltung, erklärte Lux am Mittwoch auf taz-Nachfrage.
In Berlin war der Wasserverbrauch seit den 1990er-Jahren gesunken. Gründe dafür waren die Deindustrialisierung nach der Wiedervereinigung und sinkender Verbrauch der Privathaushalte bei stagnierender Bevölkerung. Seit einigen Jahren allerdings hat sich die Entwicklung umgekehrt: Die Zahl der Berliner*innen wächst, ebenso die Wirtschaft, auch im Umland.
Der Grundwasserspiegel sinkt
Die Senatsverwaltung für Umwelt geht daher von einem weiterhin steigenden Wasserbedarf in der Region aus, allerdings auch von einem sinkenden Grundwasserspiegel. Daher müssten die Wasserressourcen geschont werden und in Notlagen – etwa nach langer Trockenheit – eine Beschränkung der Wassernutzung und der Wasserentnahme möglich sein.
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