Wasser-Stopp für Nicht-Zahler: Der Hahn soll offen bleiben
Wer nicht zahlen kann, dem dreht die swb das Wasser ab. Das soll künftig deutlich erschwert werden, denn die Bürgerschaft ist sich einig: Wasser ist ein Menschenrecht.
2010 wurde Wasser von der UN zum Menschenrecht erklärt. Darauf beriefen sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei, als sie gestern im Landtag forderten, dass der bremische Energieversorger swb zukünftig darauf verzichten solle, säumigen Kunden den Hahn abzudrehen.
2012 führte die swb in Bremerhaven 128 Wassersperren durch und in Bremen 561, „und im ersten Halbjahr 2013 waren es in Bremen 352 und 69 in Bremerhaven“, sagt Peter Erlanson von der Linksfraktion. swb-Sprecher Christoph Brinkmann sagt indes: „Nach Gesprächen mit dem Amt für Soziales können Leistungsempfänger ihre Wasserkosten seit Jahren vom Jobcenter an den Versorger zahlen lassen, und seither ist die Anzahl der Sperren rückläufig.“ Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde, bestätigt: „Es gibt Absprachen mit der swb, dass Sperren immer das allerletzte Mittel sein sollen, und in der Regel klappt das auch ganz gut.“
Dass Wasser überhaupt abgedreht wird, hält Brinkmann für zulässig: „Die UN-Charta besagt, dass der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht ist – und der ist hier auch außerhalb der Wohnung gegeben.“ Außerdem mahne die swb Kunden, von denen bekannt sei, dass sie wenig Geld hätten, früher an als üblich, nämlich bei der ersten säumigen Rate.
Herbert Thomsen vom Bremer Erwerbslosenverband kritisiert, dass die swb bereits sperre, bevor sie andere Möglichkeiten ausgeschöpft habe: „Ein Handy-Anbieter schickt nach Mahnungen ein Inkasso-Unternehmen und klagt. Die swb verschickt Mahnungen – und dann wird gesperrt.“ Diesen Weg beschreitet die swb auch bei VermieterInnen, denn oft erhalten diese die Wasserkosten von ihren MieterInnen, führen sie dann aber nicht an den Versorger ab. „Anstatt hier alle Möglichkeiten des Rechtsweges zu gehen, sperrt die swb den Mietern das Wasser – obwohl die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen“, sagt Susanne Wendland (Die Grünen).
Schwierige Einzelverträge
„Ja, so etwas kommt durchaus vor“, sagt Brinkmann, „und dummerweise trifft das dann die Mieter.“ Mit denen Einzelverträge abzuschließen, so wie SPD und Grüne es fordern, sei schwierig: „Es besteht ja bereits ein Vertrag zwischen Eigentümer und Versorger, und diese Rechtsform müsste erst geändert werden.“ Außerdem könnten nur Einzelverträge abgeschlossen werden, wenn jede Wohnung absperrbare Wasser-Installationen bekäme – zahlbar vom Hauseigentümer oder zur Not halt vom Mieter.
Die Linke will, dass die swb säumige Kunden an das Amt für soziale Dienste meldet. „Bezieher von Hartz IV haben ja ohnehin einen Anspruch auf Übernahme der Wasserkosten durch das Jobcenter“, sagt Erlanson. „Aber anderen Menschen, die kaum Geld haben, muss ebenfalls geholfen werden.“ Und Thomsen ergänzt: „Wer ergänzende Hilfe vom Jobcenter bekommt, hat auch einen Anspruch auf Übernahme von zum Beispiel Nachzahlungen – die meisten Menschen wissen das aber gar nicht.“
Diese Forderung der Linken sei datenschutzrechtlich nicht umsetzbar, sagte die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann, „aber Wassersperren müssen unbedingt verhindert werden.“ Eine Wohnung ohne Wasser sei faktisch nicht bewohnbar. „Gegen die Nebenkostenabzocke von Vermietern müssen wir rechtlich vorgehen“, sagte Stahmann und versprach: „Gespräche mit der swb werden folgen.“
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