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Was heißt hier "flächendeckend"?

■ Verbraucherzentrale und Umweltsenator im Clinch über grünen Punkt

Was heißt hier „flächendeckend"?

Verbraucherzentrale und Umweltsenator im Clinch über grünen Punkt

„Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz“, heißt es. Nicht so bei der Verpackungsverordnung des Bundesumweltministeriums. Nach dieser Verordnung kann sich der Handel von einer Rücknahmepflicht für Verpackungen durch die Schaffung des „Dualen Systems“ von der Abfallsammlung freikaufen. In Bremen hat die Umweltbehörde — wie in den anderen Ländern — den Handel von dieser Verpflichtung befreit und gleichzeitig die „Bremer Entsorgungsbetriebe“ (BEB) mit der privaten Müllabfuhr beauftragt. Diese Sammlung soll laut Bonner Verpackungsverordnung „flächendeckend“ sein. Und hier ist der springende grüne Punkt: was bedeutet „flächendeckend“?

Für die Verbraucherzentrale Bremen ist der Fall klar: 30.000 Haushalte von insgesamt 340.000 im Land Bremen haben die gelben Säcke erhalten, um den Müll getrennt zu sammeln. Von einer „Flächendeckung“ könne daher keine Rede sein, Bremen verstosse damit gegen die Verpackungsverordnung.

„Daraus folgt theoretisch nach der Verordnung eine Rücknahmeverpflichtung des Handels und ein Pflichtpfand“, sagt Inse Ewen- Lammers von der Verbraucherzentrale. Doch jetzt, nachdem die Geschäfte grünes Licht von der Umweltbehörde bekommen haben und ihre Sammelcontainer mit Hinweis auf die Gelben Säcke abgeschafft haben, sei das unrealistisch.

Verbraucherzentrale: Flächendeckend ist letztlich Interpretationssache

„Wir fordern eine schnelle Verteilung der gelben Säcke und eine Reduzierung der Müllgebühren.“ Es gehe nicht an, so Ewen-Lammers, daß die VerbraucherInnen höhere Gebühren für die Müllabfuhr und im Schnitt 70 Mark Preisaufschlag pro Jahr für den „Grünen Punkt“ zahlten — und dann keine Leistungen dafür erhielten.

Stichtag für eine solche flächendeckende Abfuhr war nach Ansicht der Verbraucherzentrale der 1.März. Der ist nun verstrichen. Somit liegt für die Verbraucherschützer ein Verstoß vor.

Das sieht Adolf Pösel, beim Umweltsenator zuständig für Abfallwirtschaft, aber ganz anders: „Das mit dem 1.März verstehe ich überhaupt nicht. Der Termin für ein umfassendes Abfuhrsystem ist der 1.7.95. Bis zum März mußte nur nachgewiesen werden, daß die Voraussetzungen für das Duale System vorliegen.“ Heißt: Es mußte ein Konzept vorliegen, von sofortiger Umsetzung keine Rede.

Bremen hat sich mit den anderen Bundesländern in der „Länderarbeitsgemeinschaft Abfall“ (LAGA) auf eine komplizierte Definition des Begriffes „Flächendeckung“ geeinigt: Erfüllt sind diese Anforderungen, wenn hohe Quoten für Glas und Papier erbracht werden, ein Anfang des Kunststoffrecycling gemacht ist und die Möglichkeit besteht, daß sich umweltbewußte Haushalte freiwillig einen gelben Sack besorgen können.

Umweltsenator: alles rechtens

Dies wiederum ist in Bremen der Fall. Ergo: Kein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung, so das Umweltressort. „Wir wollen für die Sammlung von Kunststoffen mit dem gelben Sack die Verbraucher intensiv beraten und keine Preßmüllwagen einsetzen, deshalb müssen wir die Betroffenen um Geduld bitten,“ meint Pösel.

Im übrigen befinde sich Bremen bei der Einführung des Dualen Systems im Mittelfeld der deutschen Großstädte. Nach dem Zeitplan der Umweltbehörde sollen bis zum Jahresende 300.000 Bremer EinwohnerInnen einen Gelben Sack im Haushalt haben. Bernhard Pötter

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