Was fehlt …: … der Motorradturban
Abgeknickte Ohren, verknotete Haare, rote Abdrücke im Gesicht – Motorradhelmtragen kann strapaziös sein. Nahezu unmöglich ist es, wenn man einen Turban trägt. Deswegen klagte ein Turban tragender Sikh bis zum Bundesverwaltungsgericht – und verlor.
Die Stadt Konstanz hatte dem Sikh 2013 eine Ausnahmeregelung verweigert. Mehrere Instanzen bestätigten die Entscheidung. Nun hatte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden, ob die Religionsfreiheit des Mannes gewichtiger sei als die Helmpflicht. Das Ergebnis: Nein.
Die Pflicht könne den Sikh zwar in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigen, er werde dadurch aber nicht an der Ausübung seines Glaubens gehindert. „Ein Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht kann allenfalls bestehen, wenn ein Verzicht auf das Motorradfahren nicht zugemutet werden kann“, führte die Vorsitzende Richterin Philipp aus. Der betroffene Sikh verfügt allerdings über einen Autoführerschein und besitzt einen Lieferwagen. (dpa/taz)
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