piwik no script img

Was fehlt …… der Motorradturban

Abgeknickte Ohren, verknotete Haare, rote Abdrücke im Gesicht – Motorradhelmtragen kann strapaziös sein. Nahezu unmöglich ist es, wenn man einen Turban trägt. Deswegen klagte ein Turban tragender Sikh bis zum Bundesverwaltungsgericht – und verlor.

Die Stadt Konstanz hatte dem Sikh 2013 eine Ausnahmeregelung verweigert. Mehrere Instanzen bestätigten die Entscheidung. Nun hatte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden, ob die Religionsfreiheit des Mannes gewichtiger sei als die Helmpflicht. Das Ergebnis: Nein.

Die Pflicht könne den Sikh zwar in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigen, er werde dadurch aber nicht an der Ausübung seines Glaubens gehindert. „Ein Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht kann allenfalls bestehen, wenn ein Verzicht auf das Motorradfahren nicht zugemutet werden kann“, führte die Vorsitzende Richterin Philipp aus. Der betroffene Sikh verfügt allerdings über einen Autoführerschein und besitzt einen Lieferwagen. (dpa/taz)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!